Neu seit 1.1.2008: Vorlagepflicht für Energieausweis
Mit 1. Jänner 2008 ist das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Verpflichtung von Verkäufern oder Vermietern von Immobilien, dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis (Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz) vorzulegen.