Urteil: Keine Haftung des Mieters für Schäden an Teppich und Tapete nach zehn Jahren Nutzungsdauer
Die Mieterin wohnte 10 Jahre in einer 1996 neu errichteten Genossenschaftswohnung Im Jahr 2007 kündigte sie den Mietvertrag und gab die Wohnung zurück. Anlässlich der Rückgabe wurde an den Wänden und an den Teppichböden Mängel bzw Schäden festgestellt. Diese wurden von der Genossenschaft behoben und der Mieterin in Rechnung gestellt bzw vom Finanzierungsbeitrag einbehalten.