Urteil: Kein Provisionsanspruch des Immobilienmaklers
Für den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers muss seine Tätigkeit verdienstlich und adäquat kausal für das Zustandekommen des Kaufvertrags sein.
Für den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers muss seine Tätigkeit verdienstlich und adäquat kausal für das Zustandekommen des Kaufvertrags sein.
Der Käufer einer Eigentumswohnung wurde vom Immobilienmakler nicht darüber aufgeklärt, dass das Nutzungsrecht an einem Wellness-Bereich nicht grundbücherlich gesichert ist, sondern jederzeit vom Eigentümer entzogen werden kann. Der OGH bejahte einen Schadenersatzanspruch.
Der Käufer einer Eigentumswohnung wurde vom Immobilienmakler nicht darüber aufgeklärt, dass das Nutzungsrecht an einem Wellness-Bereich nicht grundbücherlich gesichert ist, sondern jederzeit vom Eigentümer entzogen werden kann. Der OGH bejahte einen Schadenersatzanspruch.
Wenn im Umlaufverfahren nach Ablauf der für die Stimmabgabe zur Verfügung stehenden Frist noch keine Mehrheit für oder gegen eine Maßnahme, über die abzustimmen war, zustande gekommen ist, ist es unzulässig, nur jenen Eigentümern, die noch nicht abgestimmt haben, eine verlängerte Frist zur Stimmabgabe einzuräumen.
Gemäß § 16 BTVG kann der Erwerber bei Insolvenz des Bauträgers die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen verlangen, die dem Bauträger gegen Dritte wegen mangelhafter Leistung zustehen. Die Abtretung muss schriftlich begehrt werden und darlegen, welche Ansprüche auf welchen Erwerber übergehen sollen. Für den Bauträger muss jeder konkrete Erwerber, der die Abtretung der Ansprüche verlangt, feststehen oder zumindest feststellbar sein, damit nachvollziehbar ist, welche Ansprüche auf welchen Erwerber übergegangen sind und welche sich noch beim Bauträger oder in der Konkursmasse befinden. Wenn ein Schreiben diesen Anforderungen nicht entspricht, erfolgt kein Anspruchsübergang.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die OÖ Baulandentwicklung GmbH & Co OG als Liegenschaftsverkäufer wegen Rückforderung einer vom Konsumenten an die Baufirma Nöbauer Bau GmbH geleisteten Teilzahlung infolge Insolvenz der Baufirma geklagt. Nachdem die Klage bereits von den Vorinstanzen abgewiesen wurde, stellte der OGH klar, dass der dritte Liegenschaftsverkäufer nicht dem für Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger maßgeblichen Sicherungsregime des BTVG unterliege: Weder musste der Liegenschaftsverkäufer Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger sichern, noch könne er bei Verletzung dieser Sicherungspflicht zu deren Rückzahlung verpflichtet werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die OÖ Baulandentwicklung GmbH & Co OG als Liegenschaftsverkäufer wegen Rückforderung einer vom Konsumenten an die Baufirma Nöbauer Bau GmbH geleisteten Teilzahlung infolge Insolvenz der Baufirma geklagt. Nachdem die Klage bereits von den Vorinstanzen abgewiesen wurde, stellte der OGH klar, dass der dritte Liegenschaftsverkäufer nicht dem für Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger maßgeblichen Sicherungsregime des BTVG unterliege: Weder musste der Liegenschaftsverkäufer Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger sichern, noch könne er bei Verletzung dieser Sicherungspflicht zu deren Rückzahlung verpflichtet werden.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - den Vermieter Ing. Klaus Rappold wegen insgesamt 42 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das Verfahren konnte schließlich mit einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich beendet werden.
Nimmt der Bauträger eine Preiserhöhung aufgrund einer unzulässigen Preisanpassungsklausel vor, können Betroffene das damit zuviel bezahlte Entgelt zurückfordern. Potentiell Betroffene können sich für Hilfestellung an den Verein für Konsumenteninformation wenden.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - den Vermieter Ing. Johannes Schweiger wegen insgesamt 15 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt.
Der VKI hat - im Auftrag des Vereins zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation - die Industrie- & Immobilienverwaltung Alois Obermeier GmbH wegen insgesamt 55 unzulässiger Klauseln in Mietvertragsformblättern abgemahnt.
Ein Immobilienmakler hat auch dann Anspruch auf die vereinbarte Verkäuferprovisio, wenn seine Tätigkeit verdienstlich, für den Geschäftsabschluss aber nur mitursächlich war.
Der VKI hat - im Auftrag des Vereins zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation - die I.V.T. Immobilien-, Treuhand- und VerwaltungsgmbH wegen insgesamt 41 Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt.
Bei Raumtemperaturen von bis zu 30 Grad haben die Wohnungseigentümer ein "wichtiges Interesse" an der Montage einer Klimaanlage, bei welcher auch allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden können.
Bei Raumtemperaturen von bis zu 30 Grad haben die Wohnungseigentümer ein "wichtiges Interesse" an der Montage einer Klimaanlage, bei welcher auch allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden können.
Der VKI hat die BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH (BUWOG) bezüglich insgesamt 25 Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Diese 25 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Die BUWOG hat reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.
Eine Werbung, in der mit einer grundbücherlichen Sicherheit geworben wird, ist irreführend, wenn diese Sicherheit nicht immer gewährt wird.
Eine Werbung, in der mit einer grundbücherlichen Sicherheit geworben wird, ist irreführend, wenn diese Sicherheit nicht immer gewährt wird.
Ein Bauträger errichtete eine Wohnanlage und ließ dabei die Heizungsanlage durch einen Contractor herstellen. Über einen Zeitraum von 15 Jahren sollte dieser auch Energie liefern gegen Zahlung eines Arbeitspreises sowie eines Grundpreises. Die Heizanlage sollte während dieses Zeitraums im Eigentum des Contractors verbleiben. Der Bauträger klagte die Eigentümergemeinschaft auf Feststellung, dass diese anstelle des Bauträgers in den Contractingvertrag eingetreten sei. Der OGH sprach aus, dass eine allenfalls getroffene Vereinbarung über eine Vertragsübernahme unwirksam ist.
Der VKI hat - im Auftrag des Vereins zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation - die Realkanzlei Renate Überbacher GmbH bezüglich insgesamt 36 Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Diese 36 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Mietrechtsgesetz. Die Realkanzlei Renate Überbacher GmbH hat reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.
Der VKI hat - im Auftrag des Vereins zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation - die Gander U. Partner KG bezüglich insgesamt 33 Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Diese 33 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Mietrechtsgesetz. Die Gander U. Partner KG hat reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.
Der VKI hat - im Auftrag des Vereins zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation - die IM Immobilienentwicklung GmbH bezüglich insgesamt 32 Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Diese 32 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Mietrechtsgesetz. Die IM Immobilienentwicklung GmbH hat reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.
In einem im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Unterstützung des VKI geführten Musterprozess zweier Mieter hat der OGH nun festgestellt, dass der Rücktritt gemäß § 3 KSchG von einer untergejubelten einvernehmlichen Auflösung des alten Mietvertrags und vom neuen (verschlechterten) Mietvertrag rechtswirksam ist.
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMASK - hat der OGH die Rechte der Mieter gestärkt: Wenn zwischen Tür und Angel eine Änderung des Mietvertrages abgeschlossen wird, dann besteht für Konsumenten ein Rücktrittsrecht. Wenn darüber nicht belehrt wurde, dann ist dieses Rücktrittsrecht unbefristet; der Rücktritt kann daher jederzeit erklärt werden.
Wer nicht darüber aufklärt, dass das Werk in der vereinbarten Beschaffenheit untauglich ist, haftet nur für den Vertrauensschaden. Sowieso Kosten sind nicht durch eine allfällige Warnpflichtverletzung verursacht und zählen daher auch nicht zu dem zu ersetzenden Vertrauensschaden.
Ob der Mangel gem. § 932 Abs 4 ABGB als nicht geringfügig anzusehen ist und damit das Recht auf Wandlung bei einem Fertigteilhaus zu Recht besteht, ist anhand einer Interessensabwägung durchzuführen.
In einem Verbandsklagsverfahren des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - erkannte der OGH erfreulicher Weise unter anderem, dass die Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter gröblich benachteiligend und daher unwirksam ist.
In einem Verbandsklagsverfahren des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - erkannte der OGH erfreulicher Weise, dass die Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter gröblich benachteiligend und daher unwirksam ist.
Die dreijährige Gewährleistungsfrist bei Mängeln an allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsanlage beginnt mit der körperlichen Übergabe des Kaufobjektes an den Erwerber zu laufen.
Das OLG Wien gab dem VKI in einem im Auftrag des BMASK geführten Verbandsverfahren gegen die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft nun Recht. Die Genossenschaft darf die inkriminierten Klauseln nicht verwenden und sich nicht darauf berufen. Die von der Genossenschaft vorgenommenen Teilstreichungen des Klauseltextes wie auch das Hinzufügen von "Ersatzklauseln" bei der Unterlassungserklärung sind unzulässig.
Das OLG Wien gab dem VKI in einem im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Verbandsverfahren gegen die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft nun Recht. Die Genossenschaft darf die inkriminierten Klauseln nicht verwenden und sich nicht darauf berufen.
Bei den in § 16 Abs 2 MRG angeführten Kriterien für Zu- und Abschläge vom Richtwertmietzins handelt es sich um eine taxative Aufzählung (zB Zuschlag für Stockwerkslage, Wohnumgebung usw).
In einer im Auftrag des BMASK geführten Verbandsklage hat der OGH nun vier Vertragsklauseln eines Mietvertragsformulars für den Teilanwendungsbereich des MRG für unzulässig erklärt.
Bei der Vermietung von Wohnungen in neuen Häusern (nach 1953 gebaute Mietwohnungen, nach 1945 gebaute Eigentumswohnungen und nach 2001 errichtete Dachgeschosswohnungen) darf der Vermieter Erhaltungsarbeiten in der Wohnung, die über bloße Bagatellreparaturen hinausgehen, mietvertraglich nicht auf den Mieter überwälzen.
In seiner Entscheidung hat der OGH nun ausgesprochen, dass eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Ausmalverpflichtung aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Mieterschutzbestimmungen jedenfalls im Vollanwendungsbereich des MRG gemäß § 879 Abs 3 ABGB nichtig ist.
In seiner Entscheidung hat der OGH nun ausgesprochen, dass eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Ausmalverpflichtung aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Mieterschutzbestimmungen jedenfalls im Vollanwendungsbereich des MRG gemäß § 879 Abs 3 ABGB nichtig ist.
Ein Immobilienmakler hat keinen Anspruch auf seine Maklerprovision, wenn er den Auftraggeber falsch über den erzielbaren Preis einer Liegenschaft informiert und daher die Ausführung des rechtswirksam geschlossenen Geschäftes unterblieb.
Deutscher Wettbewerbsverband klagt erfolgreich auf Unterlassung - Wirkung des sog. Hydrosan-Gerätes zur Trockenlegung von Mauern ist durch gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht bestätigt, so das Oberlandesgericht Naumburg. Werbeaussagen, die den Hydrosan-Geräten eine bestimmte Funktionsweise und einen nachhaltigen Trockenlegungseffekt zuschreiben, sind irreführend und zu unterlassen.
Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen Conwert Immobilien Invest eine Verbandsklage hinsichtlich nachfolgender noch strittiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt für den Vollanwendungsbereich des MRG eingebracht und in I. Instanz Recht bekommen.
§ 30a KSchG gewährt ein Rücktrittsrecht bei Immobiliengeschäften, wenn der Verbraucher am selben Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjekts die Vertragserklärung unterzeichnet. Nach dem OGH gebietet die Interpretation dieser Bestimmung nach Wortlaut und Zweck und unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters eine grundsätzlich restriktive Auslegung im Sinne des Kalendertages.
§ 30a KSchG gewährt ein Rücktrittsrecht bei Immobiliengeschäften, wenn der Verbraucher am selben Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjekts die Vertragserklärung unterzeichnet. Nach dem OGH ist unter dem Begriff "am selben Tag" grundsätzlich der Kalendertag (und nicht eine 24 Stunden Frist) zu verstehen.
Vermieter hat Wohnungsstandard aufrechtzuerhalten - muss daher auch für schadhafte Thermen aufkommen.
Wenn eine mitvermietete Therme ausfällt und repariert oder erneuert werden muss, stellt sich die Frage, wer diesen Aufwand zahlen soll: Der Mieter oder der Vermieter? Nach den Entscheidungen des OGH in AK Verbandsklagen gegen Mietvertragsklauseln konnte man davon ausgehen, dass der Vermieter dazu verpflichtet sei. Nun sagt der OGH in einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMASK) das Gegenteil: Der Vermieter sei gesetzlich nicht zur Erhaltung der Therme verpflichtet. Nachsatz: Wenn durch die fehlende Therme das Mietobjekt unbrauchbar würde (Ausfall in der kalten Jahreszeit), dann könne der Mieter aber seinen Mietzins mindern. Kann also der Mieter durch Frieren und Mietzinsmindern den Ersatz der Therme durch den Vermieter doch erzwingen?
In einem im Auftrag des BMASK geführten Musterprozess hat der OGH nun entschieden, dass die in § 1096 ABGB normierte Erhaltungspflicht des Vermieters im Vollanwendungsbereich des MRG nicht anwendbar ist. § 3 MRG regele die (eingeschränkte) Erhaltungspflicht des Vermieters abschließend.
Neben dem OLG Linz bejaht auch das LGZ Graz als Berufungsgericht die Erhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 1096 ABGB für eine Heiztherme im Vollanwendungsbereich des MRG bzw WGG. Dieses Ergebnis brachten zwei - mit Unterstützung der AK Graz - geführte Musterprozesse gegen eine Genossenschaft.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: