Urteil: Aufklärungspflicht des Immobilienmaklers
Der Käufer einer Eigentumswohnung wurde vom Immobilienmakler nicht darüber aufgeklärt, dass das Nutzungsrecht an einem Wellness-Bereich nicht grundbücherlich gesichert ist, sondern jederzeit vom Eigentümer entzogen werden kann. Der OGH bejahte einen Schadenersatzanspruch.