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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Inkassobüro muss vorvertragliche Informationen nach VKrG erteilen

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Der OGH erklärte bereits die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig. Im zweiten Rechtsgang gab das HG Wien bei den noch offen gebliebenen Fragen dem VKI Recht und erklärte das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) für anwendbar. Kreditvermittlung ist eine zentrale Tätigkeit des Inkassobüros.

Urteil: Voller Erfolg VKI gegen Amazon

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums Amazon EU S.a. r.l. wegen 12 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (aus 2012). Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als rechtswidrig.

Urteil: Simpli TV: Urteil zur Zustimmung zum Werbungserhalt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die simpli services GmbH & Co KG und bekam vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien) zur Gänze Recht. Das HG Wien erklärte die eingeklagten Klauseln sowie die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline für unzulässig.

Gesetzesänderungen

Gesetzesänderungen im Jahr 2018

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick, welche Gesetze mit Bezug zum Konsumentenschutz im Jahr 2018 geändert werden.

Urteil: OLG Wien: BAWAG Kontoumstellung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des OLG Wien vor, welches dem VKI zur Gänze Recht gibt.

Urteil: Alle 24 eingeklagten Klauseln der DenizBank AG unzulässig - Teil 1

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Deniz Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen. Das nun vorliegende - nicht rechtskräftige - Urteil des OLG Wien erklärt die 24 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Urteil: OLG Wien: Servicegebühr für "print@home"-Tickets

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.

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Sozialministerium
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