VKI Prozess: Mieter muss Malerei und Teppichböden nach 10 Jahren Nutzung nicht ersetzen
In dem im Auftrag des BMASK vom VKI geführten Musterprozess bestätigte das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung und verneinte einen Schadenersatzanspruch des Vermieters für die an Boden- und Wandbelegen festgestellten Schäden.