Urteil: Versicherungsvertrag - vorzeitige Kündigung: Keine Rückforderung des Dauerrabatts
Ein Verbraucher hatte einen auf 10 Jahre abgeschlossenen Versicherungsvertrag über ein Eigenheim vorzeitig aufgekündigt. Die Versicherung machte daraufhin den gewährten Dauerrabatt rückgängig und klagte auf Zahlung.