Urteil: Informationspflichten der Bank gegenüber Mitschuldnern und Bürgen
Der OGH hält in einem Musterprozess des VKI fest: Nach ständiger Rechtsprechung besteht die Informationspflicht auch dann, wenn der Interzedent über die finanzielle Situation des Hauptschuldners Bescheid weiß. Die Bank kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Aufklärung durch den Hauptschuldner erfolgt ist, da dieser nicht Verhandlungsbeauftragter des Kreditgebers ist.