Urteil: Haftung des Anlageberaters
Noch bevor ein Schaden aus einer fehlerhaften Anlageempfehlung überhaupt eingetreten ist, kann der Anleger - so der OGH - auf Feststellung der künftigen Schadenshaftung klagen; Voraussetzung ist, dass die fehlerhafte Beratung vom Anlagenberater bestritten wird.