Info: Versicherungen - Kündigung nach § 8 Abs 3 VersVG - Vinkulierungen
Kündigungen des Versicherungsnehmers bei Gebäudeversicherungs- bzw. Eigenheimbündelverträgen werden häufig vom Versicherer nicht anerkannt. Der Grund: Die Zustimmung des Vinkulargläubigers wurde nicht rechtzeitig vorgelegt. Kurze Besprechung eines Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg zu einem Spezialproblem.