Info: VKI mahnt AGBKU ab
Nach zweijährigen weitgehend fruchtlosen Verhandlungen um gesetzeskonforme Geschäftsbedingungen hat der VKI nunmehr eine Bank und eine Sparkasse - stellvertretend für die Banken-Branche - abgemahnt.
Nach zweijährigen weitgehend fruchtlosen Verhandlungen um gesetzeskonforme Geschäftsbedingungen hat der VKI nunmehr eine Bank und eine Sparkasse - stellvertretend für die Banken-Branche - abgemahnt.
Kündigungen des Versicherungsnehmers bei Gebäudeversicherungs- bzw. Eigenheimbündelverträgen werden häufig vom Versicherer nicht anerkannt. Der Grund: Die Zustimmung des Vinkulargläubigers wurde nicht rechtzeitig vorgelegt. Kurze Besprechung eines Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg zu einem Spezialproblem.
Eine Verbraucherin ließ sich einen Franchisevertrag über den Vertrieb eines Staubsaugers (Filter Queen 2000) aufdrängen. Das Entgelt wurde als weit überhöht angesehen und die Klage gegen die drittfinanzierende Bank gestützt auf den Einwendungsdurchgriff hatte Erfolg.
Eine Ehegattin hatte - völlig vermögenslos und ohne wesentliches Einkommen - auf Betreiben ihres Ehegatten die Mithaftung für einen Betriebsmittel-Kredit übernommen. Der OGH sah diese Mithaftung als sittenwidrig an.
Die Banken können seit kurzem die Limits für Bankomatbehebungen mit ihren Kunden frei vereinbaren. Das bringt für die Kunden erhöhte Risken.
Erhebungen des VKI und der Arbeiterkammern ergeben: Tausenden Kreditnehmern mit Verträgen vor 1.3.1997 wurden von den Banken überhöhte Zinsen verrechnet. Wir zeigen die rechtliche Situation für Verbraucher auf.
Beweislast für Behebungen vom Sparbuch liegt bei der Bank.
Zur Auslegung von offenen Fragen rund um die Verordnung.
Der unbedarfte Anleger muss steuerbegünstigte Anlagen nicht sofort - mit Verlusten verkaufen - wenn die Kurse sinken. Der Anlageberater haftet für die falsche Beratung ohne Einschränkung.
Statt von Dissens auszugehen nimmt der OGH nun an, dass der Versicherungsvertrag gemäß dem Antrag zustandekommt.
Die AGB der Kreditunternehmungen (AGBKU) aus 1979 werden von allen österreichischen Kreditinstituten den Geschäftsbeziehungen mit den Kunden zugrundegelegt. Als Verbraucher muss man sich der Geltung der AGBKU unterwerfen. Akzeptiert man sie nicht, hat man kaum Chance auf ein Konto.
Aus der Vertragsurkunde muss unzweifelhaft zu entnehmen sein, wie hoch sich die Normalprämie und wie hoch sich entweder die gewährte Ermäßigung oder die tatsächlich zu entrichtende Prämie darstellt.
Die Banken haben sich im Juni 1999 auf neue AGB für das Bankomatservice geeinigt. Im Zuge des Austausches von ablaufenden Karten werden diese Bedingungen derzeit Kunden zugesandt.
Debet-Saldo von rund 84.000.- Schilling durch eine zweite Bankomatkarte, die der Verbraucher nie bestellt und auch nie bekommen hat.
Die Kriterien zur Prüfung der Sittenwidrigkeit gelten auch für Geschäfte zwischen Privaten.
Der Verbraucher wurde vom Bankangestellten nicht besonders auf eine unüblich benachteiligende Klausel hingewiesen. Diese Klausel wurde deshalb nicht Inhalt der Bürgschaftsvereinbarung.
Wenn der Versicherer auf eine Verlängerungsau-tomatik nicht besonders hinweist, dann ist eine Verlängerungsklausel unwirksam.
Die Bausparkassen haben bei Gesprächen im Finanzministerium (BMF) angekündigt, die Konditionen (4,5 % Spar- und 6 % Darlehenszinsen) reduzieren zu müssen, da sonst das Bausparkassensystem insgesamt gefährdet erscheine. Nach zähen Gesprächen wurde die folgend skizzierte Lösung in Aussicht gestellt.
Kein Provisionsanspruch für Vermittlung von Fremdwährungskredit bei gescheiterter
Risikoaufklärung.
Der VKI führt sei 1990 einen Musterprozeß gegen eine Bank rund um die Risikoverteilung im Fall des Mißbrauches einer Bankomatkarte durch Dritte. Nachdem das Verfahren in 1.Instanz gewonnen werden konnte liegt uns nunmehr das (nicht rechtskräftige) Urteil des Berufungsgerichtes vor.
Wird ein Wertpapier oder eine sonstige Geldanlage als "risikolos" verkauft, muß der Erwerber innerhalb von drei Jahren ab Kauf des Papiers zumindest eine Feststellungsklage bei Gericht eingebracht haben, sonst sind die Ansprüche aus der aus der mangelhaften Beratung allenfalls verjährt.
Eine Rekursentscheidung sieht in der gängigen Vereinbarung von Dauerrabatt-Rückforderungen bei vorzeitiger Kündigung von Versicherungsverträgen keine Sittenwidrigkeit.
Ohne schriftlicher Vereinbarung gibt es keine Vermittlungsprovision.
Der klagende Verbraucher unterzeichnete 1994 einen Antrag auf eine Bündelversicherung. Auf der Rückseite des Vertragsantrages war die Vereinbarung vorgesehen, daß bei vorzeitiger Auflösung des Versicherungsvertrages sich der Versicherungsnehmer verpflichtet jene Vorteile (Dauerrabatt, Beitragsrückerstattung) zu ersetzen, die ihm wegen einer vorgesehenen längeren Vertragslaufzeit gewährt worden sind.
Sachverständigengutachten räumt die Möglichkeit ein, ohne vorherige Kenntnis der PIN Abhebungen an Geldautomaten vorzunehmen
Die Judikatur zum Thema Mißbrauch von gestohlenen (weil "sorglos" verwahrten) Euroschecks festigt sich. Die Bank trifft, da sie die Unterschriften nicht prüft, ein Mitverschulden von 50 Prozent.
Weitere Urteile zur Frage, wie konkret die Rückerstattung eines Dauerrabattes bei vorzeitiger Kündigung vereinbart sein muß
Unterschiedliche Entscheidungen von Untergerichten - der VKI will Klärung durch Musterprozeß erreichen.
Eine Mithaftung der haushaltsführenden Ehegattin für Geschäftskredite über 12 Millionen ist sittenwidrig (nicht rechtskräftig).
Seit 8 Jahren führte der VKI Prozeß; jetzt wurde in erster Instanz (nicht rechtskräftig) gewonnen. Das Urteil legt auf 35 Seiten Bedenken am Bankomatsystem dar und lastet der Bank die Beweislast an.
Thomas Haghofer (Büro für Konsumentenfragen) legt dar, welche Fragen mit Musterprozessen zu klären wären.
Das AG Frankfurt/Main hält den deutschen PIN-Code für entschlüsselbar.
Daten sollen demnächst auf der homepage des Wirtschaftsministeriums verfügbar sein.
Eine Menge unveröffentlichter Urteile im Volltextservice.
Emotionale Zwangslage bei großjährigen Geschwistern weniger eindeutig als bei Ehegatten und Lebensgefährten.
In drei Fällen hat der OGH nun Revisionen zurückgewiesen und festgestellt, daß die konkrete Anwendung des Kriterien der Sittenwidrigkeit auf den Einzelfall keine erhebliche Rechtsfrage darstelle.
Europay kritisiert diese Alternative.
Der Versicherer muß sich die Deckungszusage seines Angestellten zurechnen lassen.
Ein Verbraucher hatte einen auf 10 Jahre abgeschlossenen Versicherungsvertrag über ein Eigenheim vorzeitig aufgekündigt. Die Versicherung machte daraufhin den gewährten Dauerrabatt rückgängig und klagte auf Zahlung.
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