Info: Änderung von Bankomatbedingungen
Eine Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSGK - hatte Erfolg. Ohne weiter bei Gericht herumzustreiten ändern die Banken derzeit die Bankomatbedingungen zu Gunsten ihrer Kunden.
Eine Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSGK - hatte Erfolg. Ohne weiter bei Gericht herumzustreiten ändern die Banken derzeit die Bankomatbedingungen zu Gunsten ihrer Kunden.
Kreditkarten mit Versicherungsschutz
Eine Pressemitteilung des VKI über einen Etappensieg im Streit um die Zinsanpassungsklauseln aus der Zeit vor 1997 nimmt die BAWAG nunmehr zum Anlass, Klage gegen die Konsumentenschützer einzureichen. Der VKI reagiert gelassen und wird weiterhin im Interesse der Konsumenten agieren.
Bank klagt Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Das OLG Wien bestätigt, dass Zinsanpassungsklauseln zweiseitig auszulegen sind.
Was Konsumenten zusteht
Zwei Fälle aus der Praxis
Die "Aufrundungsklauseln" in Zinsgleitklauseln der Banken sind gesetzwidrig. Die Banken müssen nun zuviel verrechnete Zinsen zurückverrechnen.
Die BAK hat einen Musterprozess zum Thema Zinsanpassungsklauseln in erster Instanz gegen die BAWAG gewonnen. Das Urteil des BGHS Wien folgt in allen wesentlichen Punkten der Argumentation der BAK. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, von einer Berufung der BAWAG ist auszugehen.
Das OLG Wien bestätigt die Rechtsansicht des VKI in einer Sammelklage im Streit um zuviel verrechnete Kreditzinsen (unpräzise Zinsanpassungsklauseln) gegen die BAWAG und lässt eine ordentliche Revision an den OGH zu.
Gerichtlicher Unterlassungsvergleich zu Klauseln in Geschäftsbedingungen.
Die Gesamtschadenssumme der Beschwerdefälle beim VKI liegt bei rund € 310.000,--. Der durchschnittliche Schaden beträgt etwa € 3.500,--. Die Interventionen des VKI bei den Banken sind meist erfolgreich.
Am LG für Strafsachen Wien ist ein Verfahren anhängig. Der VKI hat Privatbeteiligtenanschluss.
Betrifft Kredite der BA CA, Raiffeisen LB NÖ/Wien und PSK
Zu hohe Kreditzinsen verrechnet
www.konsument.at mit neuem Service für Berechnung
Die AK Steiermark hat in einem Musterprozess gegen die BAWAG um die alte Zinsanpassungsklausel (vor 1.3.97) beim OLG Graz in allen wesentlichen Rechtsfragen Recht bekommen. Die Klausel ist teilnichtig, man kann anhand neuer Zinsgleitklauseln Kontrollrechnen und die Forderungen verjähren in 30 Jahren.
Nach erfolgreicher Verbandsklage des VKI gegen die Allgemeinen Bankbedingungen der BACA hat der VKI weitere Großbanken abgemahnt.
Der VKI hat - im Auftrag des BMJ - mit Verbandsklage die "Aufrundungsspirale" in den Zinsgleitklauseln der Privatkreditverträge der BACA bekämpft und beim OGH Recht bekommen. Die Bank muss nun - bei laufenden Verbraucherkrediten (aufgenommen nach dem 1.3.1997) - den aushaftenden Saldo und den anzuwendenden Zinssatz von sich aus korrigieren. Zwei weitere Klauseln in den Bedingungen für Privatkredite wurden ebenfalls für gesetzwidrig erklärt.
VKI kritisiert Werbe-Praktiken der Bausparkassen.
Der VKI hat eine grundlegende Verbandsklage gegen die Bank Austria Creditanstalt gewonnen. Der OGH sieht 12 Klauseln in den - von allen Banken verwendeten - Allgemeinen Bankbedingungen für gesetzwidrig an. Abmahnungen an weitere vier Großbanken.
Am 1.8.2002 ist das Zinsrechtsänderungsgesetz (BGBl 2002/118) in Kraft getreten, mit dem auch der Ersatz von Inkassokosten neu geregelt wurden. Auf Grund der ersten Erfahrungen gehen wir auf grundlegende Fragen aus der Sicht von Verbrauchern ein.
Im Musterprozess gegen die BAWAG um zuviel verrechnete Kreditzinsen hat das HG Wien das klagsstattgebende Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen aufgehoben und - unter Überbindung der Rechtsansicht - an die erste Instanz rückverwiesen. Das Urteil des HG Wien wirft zum Teil mehr Fragen auf, als es löst. Doch eines ist auch klar: Der OGH wird - nach Rechtsmitteln beider Seiten - bald dazu kommen, die zugrundliegenden Rechtsfragen zu entscheiden.
Die RLB NÖ-Wien wollte eine Gebühr für jede Bankomatbehebung einführen und hat diese Maßnahme - nach Protesten von VKI, AK, BMJ und Kunden - wieder abgesagt.
VKI kritisiert Dauer und Spesen
VKI kritisiert: Methode der Einführung gesetzwidrig
Der OGH verneint die Anwendbarkeit der §§ 25c und 25d KSchG auf Pfandbesteller mangels einer Gesetzeslücke. Die Lehre kritisiert diese Entscheidung und der VKI strebt einen klärenden Musterprozess an.
Der Czernin-Verlag und der VKI haben einen brandneuen Bankenratgeber für mündige Bankkunden herausgegeben.
Der VKI ist seit geraumer Zeit mit einer steigenden Anzahl von Verbraucherbeschwerden konfrontiert (siehe VR Info 10/2002) , wonach nach Diebstahl der Bankomatkarte unbekannte Täter die Bankkonten Ihrer Opfer abräumen und den Bankkunden von der Bank Beträge im Ausmaß von Monatsgehältern in Rechnung gestellt werden. Die von den Banken vereinbarten Geschäftsbedingungen lassen dies zu, sind aber - aus Sicht des VKI - in einigen Punkten kundenfeindlich und gesetzwidrig. Nun hat der VKI - im Auftrag des BMJ - Verbandsklage eingebracht.
Vorsicht bei Vermittlung
Der VKI hat im VR-Info 10/2002 über zunehmende Fälle des Bankomatmissbrauchs durch Dritte und hohe Schäden bei den Bankkunden berichtet. Nun hat der VKI - im Auftrag des BMJ - die Kundenrichtlinien für Bankomatkarte abgemahnt. Kommt es zu keiner Unterlassungserklärung wird eine gerichtliche Klärung über eine Verbandsklage betrieben.
Können Sie sich Ihr Sparbuch noch leisten ?
Gericht verurteilt Versandhaus zu hoher Zahlung aus irreführender Gewinnzusage
Das OLG Wien bestätigt als Berufungsgericht neuerlich die Rechtsansicht des VKI zu "neuen" Zinsgleitklauseln: Die "Aufrundungsklausel" ist gesetzwidrig und die Bank muss Zinssätze und Kapitaltilgung bei laufenden Krediten von sich aus richtig stellen.
In einer Klage von Konsumenten (mit Rechtsschutzversicherung) gegen die BAWAG hat das OLG Wien - mit wenig überzeugender Begründung - der BAWAG Recht gegeben und die Revision zugelassen.
In der Sammelklage gegen die BAWAG (180 Geschädigte - über 654.000 Euro Streitwert) wegen zuviel verrechneter Kreditzinsen hat das HG Wien dem VKI Recht gegeben.
Der Missbrauch von Bankomatkarten nimmt zu. Die Geschädigten sind über die hohen Schäden entsetzt. Die Banken klären über das Risiko zuwenig auf. Die Bankomatbedingungen erweisen sich als kundenfeindlich.
Die BA-CA hat nach der Fusion von BA und CA ihre Geschäftsbedingungen geändert und ihre Kunden darüber mittels Info am Kontoauszug hingewiesen.
EU-Kommission verwehrt VKI Einsicht in Lombard-Club-Kartell-Akt
VKI-Sammelklage gegen BAWAG erfolgreich
Sind Rückforderungen nach dreißig oder schon nach drei Jahren verjährt? Das LG St. Pölten urteilte in einem Fall für drei Jahre.
Die Bank muss keine besonderen Nachforschungen hinsichtlich der Vermögenslage des Kreditnehmers anstellen, wenn besondere Umstände beim Bürgen vorliegen.
OLG Wien zu Kreditverträgen der Bank Austria: Die "Aufrundungsspirale" in der Zinsgleitklausel ist gesetzwidrig; Klauseln zur vorzeitigen Fälligstellung sind intransparent, Kostenüberwälzung auf Kreditnehmer ist unwirksam.
Die Bank muss gemäß § 25c KSchG den Bürgschaftsvertrag so gestalten, dass dem Bürgen das Ausmaß seiner Verpflichtung klar ist.
Das OLG Wien bestätigt als Berufungsgericht die Rechtsansicht des VKI zu "neuen" Zinsgleitklauseln: Die "Aufrundungsklausel" ist gesetzwidrig und die Bank muss Zinssätze und Kapitaltilgung bei laufenden Krediten von sich aus richtig stellen.
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