Urteil: Verkehrssicherungspflichten - Bank haftet für Schaden aus Raubüberfall auf Kundin
In seiner Berufungsentscheidung erklärte das OLG Wien die Bank für eine auf eine Kundin getätigten Überfall für haftbar, da die Bank vertragliche Verkehrssicherungspflichten nicht erfüllte. Das Erstgericht (siehe VRInfo 2/2005) hatte der Kundin noch ein Mitverschulden angelastet, das Berufungsgericht verwarf jedoch diese Rechtsansicht.