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Geld & Versicherungen

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OGH im Zinsenstreit - Banken haften für Schadenersatz

In einem Musterprozess der AK hat der OGH klargestellt, dass die Verwendung gesetzwidriger Zinsanpassungsklauseln und die Unterlassung entsprechender Zinsanpassungen schadenersatzpflichtig machen und der Anspruch auf Schadenersatz erst binnen drei Jahren ab subjektiver Kenntnis von Schaden und Schädiger verjährt.

AK-Berechnungen im Kreditzinsenstreit vom Obersten Gerichtshof bestätigt

Wien (OTS) - Die AK-Methode zur Berechnung der Zinsendifferenzen beim Kreditzinsenstreit mit den Banken wurde nun durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) bestätigt. "Damit ist endlich Rechtssicherheit gegeben und eine der Voraussetzungen für erfolgreiche Klagen gegenüber den Banken gegeben", begrüßt AK Konsumentenschützer Harald Glatz das Urteil. Die Arbeiterkammern haben bisher über 30.000 Kredite nachberechnet und so vielen KonsumentInnen zu ihrem Geld verholfen.

Urteil: OGH im "Zinsenstreit": SMR/VIBOR taugt zur Nachrechnung

VKI-Musterprozess bringt Klärung der Frage: Wie rechnet man variable Verbraucherkredite nach, wenn die vereinbarte Zinsanpassungsklausel als zu unbestimmt und damit gesetzwidrig wegfällt? Der OGH hält die Kreditnachrechnungen des VKI anhand einer Gleitklausel als "vernünftige Mitte".

Urteil: OLG Wien zu überhöhten Kreditzinsen bei Unternehmerkredit

Die Zinsanpassung bei Unternehmerkrediten ist nach § 879 ABGB auf "billiges Ermessen" zu prüfen; die Verjährung von Rückforderungsansprüchen beginnt erst mit "Überzahlung" des Kredites und nicht schon bei Zahlung einer Pauschalrate, die zu hohe Zinsen enthält.

Urteil: OGH zu Sublimits in Versicherungsverträgen

Einschränkungen der Versicherungssumme für bestimmte Risikobereiche (Sublimits) in den Versicherungsbedingungen sind auch dann wirksam, wenn sie mit den Angaben in der Polizze in Widerspruch stehen.

Info: Klage gegen Generali wegen "Nur-Malus-System" erfolgreich

Die Generali Versicherung verwendete gesetzwidrige "Nur-Malus"-Klauseln in der Kfz-Kasko-Versicherung. Konsumenten können zuviel bezahlte Prämien rückfordern. Die Versicherung argumentiert mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren; im Lichte einer Klage des VKI hat die Versicherung aber auch Prämien, die länger zurückliegen, bezahlt. Man will offenbar ein Urteil vermeiden.

"Nur-Malus"- Generali scheut Musterprozess

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wollte in einem Musterprozess klären, wann Rückforderungsansprüche für zuviel bezahlte Kfz-Prämien verjähren und klagte deshalb die Generali. Obwohl sich die Versicherung auf die Verjährung der Prämienrückforderung beruft, gab sie jetzt klein bei und zahlte.

Bank haftet für strafbares Verhalten von leitenden Angestellten

Gemäß einem aktuellen Urteil des OGH haftet eine Bank für jene finanziellen Schäden, welche durch strafbare Handlungen Ihrer leitenden Angestellten verursacht wurden. Das Urteil ist auch im Hinblick auf die Sammelklagen von geschädigten Anlegern im "WEB-Skandal" gegen die Salzburger Sparkasse von grösstem Interesse.

RIS - Rechtsinformationssystem

Österreichische Gesetze und Verordnungen in der aktuellen Fassung, Bundesgesetzblätter authentisch ab 2004

Urteil: "Zinsenstreit" - Verjährung beginnt erst mit Saldoziehung am Ende der Kreditlaufzeit

Als Berufungsinstanz in einem Musterverfahren der AK hatte sich das HG Wien mit der Verjährungsfrage im "Zinsenstreit" zu befassen. Unabhängig davon, ob die strittige dreijährige oder die regelmäßige dreißigjährige Verjährungsfrist zur Anwendung komme, könne der Anspruch auf Rückforderung zuviel bezahlter Zinsen frühestens mit Saldoziehung im Kontokorrent zu verjähren beginnen. Gemäß Rechtsprechung des OGH findet diese Saldoziehung am Ende der Laufzeit des Kredites statt und ist zu unterscheiden von den bereits während der Laufzeit übermittelten "Tagessaldi".

Urteil: Bank haftet für Raubüberfall auf Kunden

Weil die Bank in ihrer Filiale nicht für ausreichend Sichtschutz für Bargeldtransaktionen bot, wurde ihr ein Mitverschulden bei einem Raubüberfall angelastet, welcher kurz nach Verlassen der Bank stattgefunden hat. Die Täter hatten offenbar in der Bankfiliale beobachtet, wie das spätere Opfer einen höheren Geldbetrag abgehoben hatte.

Urteil: OGH zu Aufrundungsklausel

Das Unterlassungsgebot in Verfahren nach § 28 KSchG muss sich auf Vertragsformblätter und Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen. Einfache Aufrundungsbestimmungen in Fremdwährungskrediten verstoßen gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG.

Info: Einigung mit AWD iS Boden-Invest

Durch vorbildhaftes Verhalten des Finanzdienstleisters AWD konnte nun, nach Verhandlungen mit dem Konsumentenschutzministerium und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie nach sorgfältiger Prüfung von Einzelfällen eine konsumentenfreundliche Lösung für geschädigte Kleinanleger eines von der BODEN-INVEST KEG (ein Unternehmen der Kapital Wert AG) in den 90er Jahren initiierten Produktes (Beteiligung "Flexibel") erzielt werden: Die Betroffenen werden nahezu 100 Prozent ihres Kapitals erhalten.

Urteil: BGH - Entgelt für Depotwechsel von Wertpapieren

Der BGH hatte über Unterlassungsklagen von Verbraucherzentralen hinsichtlich der Zulässigkeit von Klauseln in Preisverzeichnissen zweier Kreditinstitute zu entscheiden, die ein Entgelt für die Übertragung von Wertpapieren von einem in ein anderes Depot vorsahen und hat beide Klauseln für unzulässig erklärt.

Urteil: Haftung von Raiffeisenverband Salzburg bei Hausanteilscheinen

Neben den zahlreichen anhängigen Schadenersatzklagen gegen die Salzburger Sparkasse (siehe VRInfo 12/2004) hinsichtlich jener Schäden, die der "WEB-Skandal" hervorbrachte, wird von manchen Geschädigten auch der Raiffeisenverband Salzburg - erfolgreich - zur Haftung herangezogen, weil dieser bei Aufnahme von Krediten zum Erwerb der sogenannten Hausanteilscheine die Kreditnehmer nicht über die finanzielle Situation der Hausanteilscheinsgesellschaften aufklärte habe.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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