Urteil: VKI gewinnt gegen BAWAG im Zinsenstreit
Das BGHS Wien erklärt die alte Zinsanpassungsklausel für unwirksam und rechnet den Kredit nach der neuen Zinsgleitklausel nach. Das Ergebnis: rund 8000 € Rückerstattung. Dazu weiters: Die Verjährung beträgt zumindest 30 Jahre.