Urteil: Zinsenstreit: SMR+VIBOR/EURIBOR/2 geeignete Ersatzklausel
Neben der Wiederholung einiger zentraler Eckpunkte der Zinsenstreit-Judikatur, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Ansicht des klagenden Vereins für Konsumenteninformation (VKI), dass bei einer gesetzwidrigen Zinsanpassungsklausel zur Berechnung des Zinsschadens die neue Zinsglietklausel der Bank (=der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR) herangezogen werden kann.
