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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: 3 Jahre Gültigkeitsdauer bei Interspar-Gutscheinen zu kurz

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Interspar GmbH. Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinverfall nach 3 Jahren. Aus Sicht des VKI benachteiligt diese Verkürzung die Kundinnen und Kunden gröblich. Auch in zweiter Instanz wurde dem VKI Recht gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil: OLG Wien: 24 Klauseln von Sky unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) erklärte 24 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig.

Urteil: OGH entscheidet über AGB der Denizbank

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Deniz Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen.

Urteil: No show-Klauseln von KLM unzulässig

Die niederländische Fluglinie KLM Royal Dutch Airlines verrechnet eine Gebühr ab EUR 125,-, wenn Fluggäste zB nur den Hinflug in Anspruch nehmen, aber nicht den Rückflug. Außerdem müssen Kunden EUR 275,-- für die Herausgabe ihres Gepäcks bezahlen, wenn sie ihren Flug vorzeitig am Flughafen von Amsterdam oder Paris abbrechen. Dagegen ging der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich vor. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärt diese Gebühr für unzulässig.

Urteil: VfGH: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen VKI-Verbandsverfahren

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN). Das Landesgericht Wiener Neustadt gab dem VKI in 1.Instanz recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt. Daraufhin erhob die EVN Berufung gegen das Urteil und stellte zusätzlich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag die Bestimmung, die ua den VKI zur Verbandsklage auf Unterlassung von gesetzwidrigen Klauseln berechtigt, als verfassungswidrig aufzuheben. Der Antrag der EVN wurde vom VfGH abgewiesen. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verbandsverfahren.

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Sozialministerium

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