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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: OGH: Unzulässige Klauseln in den AGB von A1

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die A1 Telekom Austria AG (A1). Es ging um zahlreiche Bestimmungen der AGB für die Festnetztelefonie. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun unter anderem eine Erklärungsfiktionsklausel, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB herbeiführt, für unzulässig.

Urteil: Erfreuliches Urteil zu Rücktritt bei Dating-Onlineportal

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Ideo Labs GmbH wegen der Dating-Onlineportale www.daily-date.at und www.dateformore.at sowohl wegen irreführender Angaben zur Dauer der Testmitgliedschaft, als auch wegen der - mangelnden - Möglichkeit von diesem Vertrag wieder zurückzutreten.

Urteil: Diskriminierung bei Versicherung?

Der (Privat-)Versicherer ist nicht verpflichtet, jede Person mit Vorerkrankung(en) (zwingend) zu versichern. Verboten ist, Personen aus dem Motiv der Behinderung als Versicherungsnehmer abzulehnen oder unzulässig hohe Prämienzuschläge zu verrechnen.

Urteil: VKI klagt Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen unzulässiger AGB

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen geklagt, da das Unternehmen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit dem Hinweis verweigerte, es sei weder österreichisches Recht anwendbar, noch sei ein österreichisches Gericht zur Prüfung berufen.

Urteil: OGH-Urteil zu Sparbüchern unter falschem Namen

§ 31 Abs 1 Satz 2 BWG (Namenssparbücher, Bezeichnungssparbücher) dient der Verfolgung von Allgemeininteressen (Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) und nicht dem Schutz von Dritten, die Opfer einer vom identifizierten Kunden begangenen Straftat wurden.

Urteil: LG Steyr: 33 Klauseln von Happy-Fit aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH (Happy-Fit) und bekam vor dem Landesgericht Steyr (LG Steyr) Recht. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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