Zum Inhalt

VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Preiserhöhungen der EVN unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) wegen einer Preisänderungsklausel. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun diese Preisanpassungsklausel für unzulässig. Da die EVN in den letzten Jahren auf Grundlage einer gesetzwidrigen Klausel Preiserhöhungen durchgeführt hat, muss die nun nach Ansicht des VKI ihren Kunden den entsprechenden Erhöhungsbetrag zurückzahlen.

Urteil: Ungültige Telefonverträge von Spar Garant ("Winando")


Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Spar Garant AG. Das Oberlandesgericht Wien erklärte alle eingeklagten Klauseln sowie die beanstandeten Geschäftspraktiken für unzulässig. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Urteil: Form des datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehrens

Die Datenschutzbehörde hat sich genauer mit der Frage beschäftigt, ob betroffenen Personen vorgeschrieben werden kann, in welcher Form sie ein datenschutzrechtliches Auskunftsbegehren stellen können und ob dieses an eine bestimmte Adresse zu richten ist.

Urteil: Recht auf kostenloses Duplikat von Kontoauszügen

Bankkunden haben ein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht auf die Duplikate von Kontoauszügen. Die Bank muss diese Daten grundsätzlich kostenlos zur Verfügung stellen. Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann für die Erfüllung des Auskunftsbegehrens ein angemessenes Entgelt verlangt werden oder diese verweigert werden.

Urteil: Ausgleichszahlungen und weiter gehender Schadenersatz bei Nichtbeförderung

EuGH: Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO soll jene Schäden pauschaliert ausgleichen, die durch die Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung bei allen Reisenden in praktisch identischer Weise eintreten und dient daher nicht dazu, einen individuellen Schaden wie einen Verdienstentgang auszugleichen. Dieser Schaden kann Gegenstand eines weiter gehenden Schadenersatzanspruchs sein, auf den die Ausgleichsleistung angerechnet werden kann, aber nicht muss.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang