VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Generali Versicherung - Sammelintervention - Rentenanpassung bei Lebensversicherung mit Rentenwahlklausel
Generali muss Renten neu berechnen. VKI bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung an.

OLG Wien: unzulässige Klauseln beim PlayStation-Network (PSN)
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) und die Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited (SIENE) wegen diverser Klauseln in den unterschiedlichen Geschäftsbedingungen geklagt.
Die Klauseln befinden sich in den nachfolgenden AGB: „PSN-Nutzungsbedingungen“, „Softwarenutzungsbedingungen“, „Allgemeine E-Mail-Nutzungsbedingungen“, „Bedingungen für PSN-Gutscheincodes“, „Stornierungsbedingungen des PlayStation Store“.
Die Klauseln betrafen ua den Verfall von Guthaben und Klauseln, welche eine Haftung der Eltern für Verhalten ihrer Kinder normierten, sowie weitreichende und unbeschränkte Leistungsänderungs- und Leistungseinschränkungsklauseln.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) beurteilte – wie bereits das HG Wien - alle 40 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Weitere Klauseln von Laudamotion unzulässig
Der VKI hatte die Laudamotion GmbH wegen insgesamt 24 Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Bereits in der 2.Instanz wurden vom OLG Wien 19 Klauseln rechtskräftig für unzulässig befunden. Nun erklärte der OGH 4 weitere Klauseln für gesetzwidrig.

OLG Linz: Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherung unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft (Wüstenrot) wegen der sogenannten „Ausnahmesituationsklausel“ geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützten, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klausel. Das Urteil ist rechtskräftig.

OGH: EasyJet verweigerte zu Unrecht die Beförderung
Die Fluggesellschaft EasyJet UK Limited („EasyJet“) verweigerte einem irakischen Staatsbürger zu Unrecht – wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nunmehr rechtskräftig entschied – die Beförderung von Wien nach London. Obwohl seine Ehefrau den Flug in Anspruch nehmen hätte können, stellte die Beförderungsverweigerung ihres Ehemannes auch einer Beförderungsverweigerung ihr gegenüber dar.

Ersatzanspruch gegen Reiseveranstalter bei selbstorganisierter Rückreise
Der Reiseveranstalter BigXtra Touristik GmbH war für Urlauber bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht mehr erreichbar, die Konsumenten traten daher auf eigene Faust ihre Rückreise an. Das Bezirksgericht Eisenstadt bestätigte jetzt den Ersatzanspruch.

Klausel zur Abrechnung von Datenvolumen bei A1-Marke „Bob“ unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen einer Klausel in den Entgeltbestimmungen des Tarifs minibob geklagt. Dort wurde festgelegt, dass die Abrechnung in ganzen Blöcken zu je einem Megabyte (MB) pro Session erfolgen sollte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI, dass eine solche Verrechnungsklausel unzulässig ist. Es blieb vollkommen unklar, wie eine Session definiert sein soll.

Erfolgreiche VKI-Klage gegen WhatsApp
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministerium die WhatsApp Ireland Limited (WhatsApp) geklagt. Anlass für die Klage war die Änderung der Nutzungsbedingungen von Whatsapp Anfang 2021.

Mehrere Klauseln in Rechtsschutzversicherung der Generali unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen mehrerer Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Unter anderem richtete sich die Klage gegen eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Weiters wurde eine Klausel für unzulässig befunden, nach der sich der Versicherungsvertrag bei bloßem Schweigen der Versicherungsnehmer:innen automatisch verlängert. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte nun alle eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.