Urteil: Sittenwidrigkeit von Bürgschaften
In drei Fällen hat der OGH nun Revisionen zurückgewiesen und festgestellt, daß die konkrete Anwendung des Kriterien der Sittenwidrigkeit auf den Einzelfall keine erhebliche Rechtsfrage darstelle.
In drei Fällen hat der OGH nun Revisionen zurückgewiesen und festgestellt, daß die konkrete Anwendung des Kriterien der Sittenwidrigkeit auf den Einzelfall keine erhebliche Rechtsfrage darstelle.
Unternehmer muß Verbraucher über Notwendigkeit der Nachfrist belehren, sonst ist Rücktritt wegen Verzug auch ohne Nachfristsetzung wirksam.
Am 14.5.1998 hat der EuGH sein Urteil verkündet: Doppelzahlungen sind von Pauschalreiserichtlinie erfaßt - Versicherung muß zahlen.
Auf den Rücktritt gemäß § 27 KSchG sind die Bestimmungen des § 3 Abs 4 KSchG nicht anzuwenden; ein konkludenter Rücktritt ist möglich.
Die Bedingung "noch den Vater um Zustimmung fragen zu müssen" läßt Vertrag in Schwebe.
Irreführende Gewinnspiele berechtigen zur Vertragsauflösung und Rückforderung des Einsatzes, allenfalls zum Schadenersatz (z.B. für Anwaltskosten), nicht aber zur Auszahlung des Gewinnes.
Soweit Baukostenzuschüsse bei Berechnung der Miete betragsmindernd zu berücksichtigen sind, besteht kein Zurückbehaltungsrecht für den Mieter wegen Mängel an der Wohnung bei Übergabe.
Der Versicherer muß sich die Deckungszusage seines Angestellten zurechnen lassen.
Die Übersendung der Kündigung via Telefax (vor-aus) reicht für die fristgerechte Kündigung aus.
OLG bestätigt erstinstanzliches Urteil vollinhaltlich.
Ein Verbraucher hatte einen auf 10 Jahre abgeschlossenen Versicherungsvertrag über ein Eigenheim vorzeitig aufgekündigt. Die Versicherung machte daraufhin den gewährten Dauerrabatt rückgängig und klagte auf Zahlung.
OGH: Nennung des Herstellers erst im Prozess ist ausreichend - Klage abgewiesen.
Bundesarbeitskammer in Musterprozeß nach UWG gegen ein Gewinnspielunternehmen erfolgreich.
Rechtsanwalt klagte Gastwirt erfolgreich auf Unterlassung.
OGH gibt Klage statt. Falsches Echtheitszertifikat führt Verbraucher in Irrtum.
OGH bestätigt, Rechtsmittel ausgeschöpft.
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