Urteil: Prantl - Wäscheansparverträge- Rücktritt berechtigt
Auch eine trickreiche Vertragsgestaltung hat der Firma Prantl OHG nichts geholfen. Verbraucher können von solchen Ansparverträgen zurücktreten.
Auch eine trickreiche Vertragsgestaltung hat der Firma Prantl OHG nichts geholfen. Verbraucher können von solchen Ansparverträgen zurücktreten.
Ein Urteil zum Streit um die möglichen Gefährdungen von Mobilfunkantennen.
In einer Verbandsklage gegen einen Wohnwagen-Verkäufer konnte eine rechtspolitisch interessante Entscheidung erwirkt werden.
Ein (berechtigter) Rücktritt vom Vermittlungsauftrag und Anbot beseitigt nicht eine allfällige Beauftragung eines Vertragserrichters. Dieser kann daher Honorarforderungen stellen.
Wenn der Makler nicht auf ein Naheverhältnis zum Abgeber hinweist, verliert er Anspruch auf seine Provision.
Der Makler muss als Sachverständiger den Auftraggeber beraten und auch allenfalls Erkundigungen - etwa über die Parifizierung einer Wohnung - einholen. Verletzt er diese Pflichten, wird er schadenersatzpflichtig.
Der VKI hat einen Musterprozess gegen die Firma IBC in erster Instanz gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine Verbraucherin tupfte Teebaumöl auf Akne und bekam eine ordentliche Allergie. Für Sachverständige keine Überraschung. Für Verbraucher schon, weil davor auf den Produkten nicht gewarnt wird. Der Hersteller haftet daher für diesen Produktfehler.
Zwei Entscheidungen des OGH zeigen, welche Umstände für das richterliche Mäßigungsrecht im Sinn des § 25d KSchG zu berücksichtigen sind.
Das LG Düsseldorf hat eine typische unbestimmte Zinsgleitklausel für gesetzwidrig erklärt. Damit beginnt auch in Deutschland die Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und Banken um unkorrekte Kreditzinsenverrechnungen.
Eine Bank "gewährt" einem Achtzehnjährigen einen 500.000.- Schilling-Kredit für dessen Eltern und diese genehmigen - no na - das Geschäft. Der OGH sieht dieses Geschäft als sittenwidrig an.
Es reicht nicht aus, auf Gefahren bei der Verwendung eines Produktes in der Bedienungsanleitung hinzuweisen, anstatt das Produkt ungefährlich zu konstruieren.
Der BGH lässt einen Widerspruch auch über die Frist von sechs Wochen zu; dennoch sollte man sofort bzw. jedenfalls in der Frist Widerspruch gegen bestreitbare Buchungen erheben.
IBC hat einen Verbraucher auf Zahlung von 175.- öS geklagt, konnte aber nicht beweisen, wer tatsächlich die "Telefon-Sex"-Dienstleistung in Anspruch nahm. Die Klage wurde abgewiesen.
Der OGH hat in einem seit zehn Jahren gerichtsanhängigen Musterprozess des VKI dem Verbraucher Recht gegeben und eine Klausel der Bankomatbedingungen für gröblich benachteiligend erklärt.
Die Wiener Linien bieten für die Jahreskarte auch die Möglichkeit der Ratenzahlung an. In den Geschäftsbedingungen findet sich eine Klausel, wonach die Abbuchung der Raten "zum jeweils gültigen Tarif" erfolgt. Diese Klausel ist unwirksam, der Verweis auf AGB "in der jeweils gültigen Fassung" ebenfalls. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine Konsumentin antwortet auf ein Privatinserat, gerät an ein Partnerinstitut, unterschreibt vorschnell einen Vermittlungsvertrag, tritt davon fristgerecht zurück und muss - mit Hilfe des VKI - um die Rückzahlung des Entgeltes streiten.
Figurella wartete trickreich den Ablauf der Verjährungsfrist für die Irrtumsanfechtung ab.
Ein erstes (rechtskräftiges) Urteil eines Bezirksgerichtes gibt den Konsumentenschützern Recht: Die Bank muss überhöht kassierte Zinsen - aus Verträgen vor 1.3.1997 - an den Kreditnehmer herausgeben.
Banken müssen über Bedingungen uns Risken einer Vermögensanlage aufklären. Tun Sie dies nicht, dann kann der Konsument Schadenersatz (hier: Zinsenschaden) verlangen.
Eine explodierende Lampe führte zu schweren Verletzungen. Das Gericht ging davon aus, dass die Verwendung einer Bestrahlungslampe nicht erwarten lasse, allenfalls das Augenlicht zu verlieren.
In einem Musterprozess des VKI gegen die Sparkasse Baden wurde geklärt, dass ein unmündiger Minderjähriger nicht einfach ohne Zustimmung seiner Eltern Sparbücher beheben kann. Die Bank haftet für die unwirksamen Verfügungen.
Auch Reisegutscheine für bestimmte in Aussicht genommene Pauschalreisen sind von der RSV-Insolvenzabsicherung geschützt. Die Bankgarantie bietet dem Geschädigten einen direkten Anspruch gegen die Bank. Fehler des Abwicklers muss sich die Bank zurechnen lassen.
Eine OGH-Entscheidung zur Geltendmachung von Ansprüchen aus irreführenden Gewinnversprechen mit einer Verbandsklage nach § 55 Abs 4 JN.
Wenn die in Aussicht gestellte Finanzierung nicht klappt, kann der Käufer gemäß § 3a KSchG zurücktreten. Eines der ersten Urteile zum Rücktrittsrecht nach § 3a KSchG.
Eine Verbraucherin ließ sich einen Franchisevertrag über den Vertrieb eines Staubsaugers (Filter Queen 2000) aufdrängen. Das Entgelt wurde als weit überhöht angesehen und die Klage gegen die drittfinanzierende Bank gestützt auf den Einwendungsdurchgriff hatte Erfolg.
Der VKI klagte einen Unternehmer mit Sitz in München auf Unterlassung der Verwendung gesetzwidriger Klauseln. Der OGH fragt nun den EuGH, ob eine Klage in Österreich möglich ist.
Ein Rücktritt von einer Anfang Februar 1999 gebuchten Türkeireise (im Sommer 1999) war wegen Unzumutbarkeit wegen Terrordrohungen auch gegen Touristenziele berechtigt. Der Reiseveranstalter muss- im Musterprozess des VKI - die kassierte Stornogebühr zurückzahlen.
Der VKI gewinnt gegen KLM einen Musterprozess um Schadenersatz für einen überbuchten Flug von Lima nach Wien.
Der VKI wollte in einem Musterprozess die Klärung der Rechtsfrage betreiben, ob ein Entgelt für Zahlscheinzahler (30.- pro Rechnung) - von vielen als "Zwang zur Einzugsermächtigung" empfunden - eine gröbliche Benachteiligung der Kunden darstelle.
Ein mangelhafter Motor führte zu einem Gewährleistungsstreit zwischen zwei Unternehmern und zu einer Klarstellung zum Thema Gewährleistung.
Eine Ehegattin hatte - völlig vermögenslos und ohne wesentliches Einkommen - auf Betreiben ihres Ehegatten die Mithaftung für einen Betriebsmittel-Kredit übernommen. Der OGH sah diese Mithaftung als sittenwidrig an.
Eine Verbraucherin ging bis zum OGH und erhielt die Bestätigung: Die Werbung für "Black Jack" (mit einer "individuellen" Postkarte aus NY) war ein Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte und unzulässig.
Der OGH stellt die Kriterien für eine korrekte Endabrechung dar. Diese Klarstellung ist auch für die Fristen zur Bestreitung von Endabrechnungen wesentlich.
In einer Informationsveranstaltung der AK (in Zusammenarbeit mit dem VKI) konnten zahlreiche Details zu den Konsequenzen des sensationellen Skonti-Urteils des OGH geklärt werden.
Ein Kreditvertrag einer 18-Jährigen ist zwar unwirksam, dennoch soll sie das - inzwischen verbrauchte - Geld zurückzahlen.
Der VKI hat deutsche Versandhändler auf Zahlung von irreführenden Gewinnzusagen geklagt. Der OGH legt die Ordinationsanträge dem EuGH vor.
Die AK Wien hat in einem Musterprozess klarstellen können: Wenn der Unternehmer über das Rücktrittsrecht falsch oder unvollkommen belehrt, dann kann der Verbraucher bis ein Monat nach beiderseitiger Vertragserfüllung zurücktreten.
Die AK Wien hat auch in einem weiteren Verfahren die Klarstellung erreicht, dass die Rücktrittsbelehrung - unabhängig von den Umständen des Einzelfalles - richtig und vollständig erfolgen muss.
Beweislast für Behebungen vom Sparbuch liegt bei der Bank.
Verbraucherin tritt aus gesundheitlichen Gründen von einem Vertrag mit Figurella zurück.
Wenn ein Unternehmer mit Sitz im Ausland gesetzwidrige AGB in Österreich verwendet, dann kann er - so das nicht rechtskräftige Urteil - ebenso wie bei UWG-Verstößen in Österreich geklagt werden.
Wer - beraten durch den Versicherungsvertreter - Gesundheitsfragen lückenhaft ausfüllt, begeht keine Obliegenheitsverletzung und die Versicherung muss leisten.
Das KSchG und damit auch das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG ist auch auf den Beitritt zu gemeinnützigen Vereinen anzuwenden, wenn den Mitgliedern nur eingeschränkte Mitgliedschaftsrechte eingeräumt werden.
Wer ohne Verschulden Rücktritt nicht sofort erklärt, begeht keine Obliegenheitsverletzung. Versicherung muss leisten.
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