Urteil: Schadenersatz für Hörschäden bei Pop-Konzert
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einer Besucherin eines Popkonzertes Schmerzengeld in Höhe von € 3.430 zugesprochen.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einer Besucherin eines Popkonzertes Schmerzengeld in Höhe von € 3.430 zugesprochen.
Gewinnzusagen aus irreführenden Gewinnzusendungen können auch dann bei österreichischen Gerichten eingeklagt werden, wenn die Unternehmer ihren Sitz im Ausland haben. § 5j KSchG ist eine internationale Eingriffsnorm und daher auch bei grenzüberschreitenden Zusendungen anzuwenden.
Kostenpflichtige Telefonauskunftanbieter müssen nach dem Fernabsatzgesetz die Kunden vorweg über die Kosten informieren.
In einer Klage von Konsumenten (mit Rechtsschutzversicherung) gegen die BAWAG hat das OLG Wien - mit wenig überzeugender Begründung - der BAWAG Recht gegeben und die Revision zugelassen.
Das OLG Wien bestätigt als Berufungsgericht neuerlich die Rechtsansicht des VKI zu "neuen" Zinsgleitklauseln: Die "Aufrundungsklausel" ist gesetzwidrig und die Bank muss Zinssätze und Kapitaltilgung bei laufenden Krediten von sich aus richtig stellen.
In der Sammelklage gegen die BAWAG (180 Geschädigte - über 654.000 Euro Streitwert) wegen zuviel verrechneter Kreditzinsen hat das HG Wien dem VKI Recht gegeben.
Die Bank muss gemäß § 25c KSchG den Bürgschaftsvertrag so gestalten, dass dem Bürgen das Ausmaß seiner Verpflichtung klar ist.
Eine Fruchtsaftflasche ist fehlerhaft, wenn sie nach dem Mitführen der angebrochenen Flasche im Auto bei sommerlicher Hitze explodiert. Den Hersteller trifft die Produkthaftung.
OLG Wien zu Kreditverträgen der Bank Austria: Die "Aufrundungsspirale" in der Zinsgleitklausel ist gesetzwidrig; Klauseln zur vorzeitigen Fälligstellung sind intransparent, Kostenüberwälzung auf Kreditnehmer ist unwirksam.
Durch das ZinsRÄG 2002 (BGBl Nr. 199/2002) kommt es zu wesentlichen Neuerungen betreffend die Ersatzfähigkeit der Kosten eines Inkassobüros.
Zur Problematik von unerwarteten Entgelten für Download-Volumina über 1 GB hinaus hat Jet2Web einen Rechtsstreit vermieden und ein vom VKI erwirktes Versäumungsurteil nicht bekämpft.
Es ist keine Anbahnung, wenn ein Unternehmer den Hausbesuch von sich aus ankündigt. Mündlicher Rücktritt reicht aus, wenn Unternehmer unmissverständlich damit einverstanden scheint.
Das OLG Wien bestätigt als Berufungsgericht die Rechtsansicht des VKI zu "neuen" Zinsgleitklauseln: Die "Aufrundungsklausel" ist gesetzwidrig und die Bank muss Zinssätze und Kapitaltilgung bei laufenden Krediten von sich aus richtig stellen.
Der OGH hat einem schwerstgradig körperlich und seelisch beeinträchtigten Mann einen Betrag von rund 218.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Das OLG Wien hat sechs Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wiener Fitnesscenters für unzulässig erklärt und einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMJ - stattgegeben.
Sind Rückforderungen nach dreißig oder schon nach drei Jahren verjährt? Das LG St. Pölten urteilte in einem Fall für drei Jahre.
Sagt der Händler eine Garantie zu und wird in der Folge eine Garantieurkunde einer Garantieversicherung übergeben, bleibt trotzdem die Garantieverpflichtung des Händlers aufrecht.
Die Bank muss keine besonderen Nachforschungen hinsichtlich der Vermögenslage des Kreditnehmers anstellen, wenn besondere Umstände beim Bürgen vorliegen.
Der BGH geht davon aus, dass eine solche Gebühr - weil nicht Hauptleistungspflicht - der Inhaltskontrolle unterliegt und im übrigen gröblich benachteiligend ist.
Der OGH hat die Revision der geschädigten Anleger als unzulässig zurückgewiesen. Somit haftet die Republik Österreich nicht für allfällige Verfehlungen der Bankenaufsicht im Zusammenhang mit der Riegerbank-Anleihe.
Gewinnzusagen ausländischer Unternehmer können grundsätzlich im Wohnsitzstaat des Verbrauchers eingeklagt werden. Dabei ist österreichische Recht und somit § 5j KSchG anzuwenden.
Bei Verzug des Partnervermittlungsinstitutes kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachfristsetzung ist dabei nicht erforderlich.
Der OGH hat festgehalten, dass die Genossenschaft eine Gutschrift aus der Baukosten-Endabrechnung anteilig an die betroffenen Mieter bzw. Vormieter ausbezahlen muss.
Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass das KSchG dem Warschauer Abkommen und der CMR vorgeht.
Die AK Salzburg hat einen Musterprozess rund um ein Brautkleid gewonnen.
Der VKI hat eine Verbandsklage gegen die Telekom Austria rund um Informationspflichten nach dem Fernabsatzgesetz bei der Rufnummernauskunft gewonnen.
Der OGH hat in einem Verbandsklagsverfahren wegen einer Tarifanpassungsklausel in Krankenversicherungsverträgen die Klage des VKI abgewiesen und damit der ex-ante-Kontrolle defacto eine Abfuhr erteilt.
Irrtumsanfechtung gegen Vertrag war verjährt, Prozesserfolg durch Schadenersatzanspruch wegen falscher Aufklärung.
Beim Öffnen der Flasche schoss der Inhalt explosionsartig heraus, sodass die Konsumentin Verätzungen erlitt. Das Gericht sprach Schadenersatz aus Produkthaftung zu.
Nach EuGH Entscheidung spricht Linzer Gericht immaterieller Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude in richtlinienkonformer Interpretation des österreichischen Schadenersatzrechtes bereits jetzt - vor einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung - zu.
Das Landesgericht Salzburg bestätigt in einem Urteil die Zulässigkeit der Irrtumsanfechtung.
Das Landesgericht für ZRS Graz hat festgehalten, dass § 25c KSchG auch auf Pfandbestellungen anwendbar ist.
Zusage einer Kreditfinanzierung beim Autokauf durch den Händler stellt wesentlichen Umstand dar, dessen Nichteintritt zum Rücktritt berechtigt
Das BGHS Wien erklärt die alte Zinsanpassungsklausel für unwirksam und rechnet den Kredit nach der neuen Zinsgleitklausel nach. Das Ergebnis: rund 8000 € Rückerstattung. Dazu weiters: Die Verjährung beträgt zumindest 30 Jahre.
Der EuGH hat entschieden, dass aus Artikel 5 der Pauschalreise-Richtlinie für Verbraucher ein Anspruch auf immateriellen Schadenersatz (für entgangene Urlaubsfreude) abzuleiten ist.
Erfolgreiches Begehren gegen "typische" Klauseln beim Möbelkauf.
In einem Vorabentscheidungsverfahren des EuGH hat der Generalanwalt dafür plädiert, dass Klagen gegen missbräuchliche Vertragsklauseln gemäß Art. 5 Z 3 EuGVÜ von der Verbraucherschutzorganisation im Heimatstaat eingebracht werden können.
Der OGH fällte in einem Musterprozess des VKI ein weitreichendes Urteil: Die Bank muss gemäß § 25c KSchG einen Bürgen auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners hinweisen, ansonsten haftet der Bürge für die Schuld nicht, die er - bei korrekter Information - nicht übernommen hätte.
Keine Verdienstlichkeit, wenn der Makler dem Interessenten den Namen des Eigentümers nicht nennt und das Geschäft später auf Grund eines eigenen Inserates des Eigentümers zu Stande kommt.
OLG Wien bejaht Einwendungsdurchgriff, wenn Kaufvertrag einer Wohnung und Finanzierungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit darstellen, auch wenn kein allgemeiner Vertrag zwischen Finanzierer und Verkäufer errichtet wurde. Bei Wegfall des ursprünglichen Kaufvertrages ist die Mithaftungserklärung des
Der OGH bejaht bei grober Fahrlässigkeit auch Schmerzengeld für Seelenschmerzen, wenn diese keinen Krankheitswert erreichen.
Der VKI hat - im Auftrag des BMJ - PSK, Bank Austria (CA) und RLB NÖ-Wien wegen ihrer seit 1.3.1997 verwendeten Zinsgleitklauseln mit "Aufrundungsspirale" geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
Ein Konsument klagte einen Mobilfunkbetreiber auf Rückzahlung des Aktivierungsentgelts von 800 Schilling (58,14 Euro). Der Mobilfunkbetreiber hatte diese Summe für die Freischaltung zweier Mobiltelefone unberechtigterweise von dessen Konto eingezogen.
Anlass für diesen Musterprozess der Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ) war der Konkurs der Riegerbank. Durch ihn haben Privatanleger in Anleihen veranlagtes Geld in Millionenhöhe verloren. Mit Hilfe der AK NÖ klagte ein geschädigter Anleger den Wirtschaftprüfer der Rieger Bank.
Rund um die Festnahme und Verurteilung des PKK-Führers Öcalan im Jahr 1999 kam es zu einer Storno-Welle bei Türkei-Urlauben. Von Frühbuchern wurden von Reiseveranstaltern dennoch Stornogebühren verlangt. Zu Unrecht, wie der OGH in einem Musterprozess des VKI feststellt.
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