VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

VKI-Erfolg gegen Online-Broker DEGIRO
DEGIRO B.V. ist ein international tätiger Web-Trader mit Sitz in den Niederlanden, der auf „degiro.at“ eine Online-Trading-Plattform anbietet, über die Kundinnen und Kunden Wertpapiere erwerben können. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums DEGIRO wegen diverser Klauseln in den Geschäftsbedingungen geklagt. Nachdem bereits das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien dutzende Klauseln als unzulässig beurteilt haben, liegt nun die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor: Das Höchstgericht erachtet 48 Klauseln als gesetzwidrig.

Entfall des FAGG-Rücktrittsrechts nach Leistungserbringung durch Makler
Eine Immobilienmaklerin begehrte Provision für die Vermittlung einer vom Beklagten gekauften Liegenschaft. Der Beklagte verweigerte die Zahlung mit der Begründung eines Rücktritts nach FAGG. Der Klage wurde stattgegeben; es lag eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht (gemäß § 18 Abs 1 Z 1 FAGG) vor.

OGH: Rücktrittsbelehrung der Scottish Widows Limited entsprach nicht § 165a VersVG
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Musterverfahren gegen die Scottish Widows Limited auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages mangels gesetzeskonformer Rücktrittsbelehrung gem. § 165a VersVG. Der OGH beurteilte die konkreten Belehrungen in diesem Einzelfall im Zusammenspiel als fehlerhaft und sprach der Klägerin die einbezahlten Netto-Prämien (abzüglich der Versicherungssteuer und Risikokosten) zu. Hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit des Zinsbegehrens und dessen Begrenzung auf 3 Jahre wurde die Rechtssache an das Erstgericht zurückverwiesen.

Gewährleistungsfrist bei errichteter Anlage
Ansprüche aus der Gewährleistung verjähren bei beweglichen Sachen nach 2 Jahren und bei unbeweglichen Sachen nach 3 Jahren. Insofern kann die Einordnung einer Sache als beweglich oder unbeweglich von großer Bedeutung sein. In einer OGH-Entscheidung wurde eine Hochregalanlage, die vereinbarungsgemäß durch den Werkunternehmer fest mit dem Boden fest verbunden und montiert wurde, als unbewegliche Sache eingestuft.

Weiterer Erfolg bei „Garantieklauseln“ in fondsgebundenen Lebensversicherungen
Bereits Ende 2018 hatte das Handelsgericht (HG) Wien infolge eines vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erfolgreich geführten Verbandsverfahrens eine sogenannte „Garantieklausel“, die sich in vielen fondsgebundenen Lebensversicherungen befindet, rechtskräftig für unwirksam erklärt. In einem anschließenden Musterprozess, der im Auftrag des Sozialministeriums geführt wurde, ging es um die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Das Handelsgericht (HG) Wien gab dem VKI erneut Recht und urteilte, dass die Garantiezusage nicht durch Kostenabzüge wie Abschlusskosten oder Verwaltungskosten geschmälert werden darf.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur Sitzplatzreservierung der Laudamotion
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Verfahrensgegenstand sind Klauseln in den AGB und in den FAQ („frequently asked questions“), die im Zusammenhang mit der Sitzplatzreservierung stehen. In erster Instanz wurden alle eingeklagten Klauseln für unzulässig befunden.

Unzulässige Klauseln in Unfall- und Rechtsschutzversicherung der Merkur
Der VKI hat im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Merkur Versicherung AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Unfallbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Der OGH erklärte nun 12 von 13 Klauseln für unzulässig.

Urteil: Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums Klage wegen irreführender Geschäftspraktiken gegen die Silvercare GmbH, einen Schutzmaskenhersteller, eingebracht und vor dem Landesgericht (LG) Linz Recht bekommen: Die Silvercare GmbH darf die von ihr vertriebenen MNS-Masken nicht so bewerben, dass der Eindruck entsteht, sie würden den Träger gegen eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) schützen, obwohl die wissenschaftlichen Belege für den Schutz des Trägers nicht als gefestigt anzusehen sind. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gesetzwidrige Kreditwerbung der Santander Bank
Der VKI klagte – im Auftrag des Sozialministeriums – erfolgreich die Santander Consumer Bank GmbH. Verfahrensgegenstand war die Bewerbung des Kredits auf der Startseite der Bank. Die Werbung erfüllte weder die gesetzlichen Kriterien der Auffälligkeit der wesentlichen Informationen noch wurde ein - gesetzlich notwendiges - repräsentatives Beispiel angeführt. Das von der Beklagten gewählte Beispiel mit dem "ab"-Zinssatz enthält nicht den geforderten typischerweise gewährten Zinssatz dar.

Unzulässige Klauseln der TVP
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co KG wegen unzulässiger Klauseln in ihren Treuhandverträgen mit österreichischen Anlegern geklagt. Die verfahrensgegenständlichen Klauseln sind allesamt gesetzwidrig.