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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Besitzstörungsklage wegen fehlender Wiederholungsgefahr abgewiesen

Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen. Die Abgabe eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches war für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich.

Urteil: Weitere intransparente Klauseln von gemeinnütziger Bauvereinigung

Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat eine gemeinnützige Bauvereinigung wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln in Wohnungsmiet- bzw. -Kaufverträgen geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun das Urteil des Berufungsgerichts und erklärte 3 der 5 strittigen Vertragsbestimmungen für unzulässig, da sie intransparent sind.

Urteil: Unzulässige AGB-Klauseln von Card Complete

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Nach dem Handelsgericht erklärte nun auch das Oberlandesgericht Wien zahlreiche Klauseln als rechtswidrig.

Urteil: Bezeichnung Kaffeepads "Typ Cappuccino" oder "Typ Café Latte" deutet nicht darauf hin, dass die Pads womöglich keinen Röstkaffee enthalten

Das Oberlandesgericht Wien untersagt die Verpackungsgestaltung der Senseo Kaffeepads "Typ Cappuccino" und "Typ Café Latte" als irreführend, weil die Pads nur Löskaffee in geringen Mengen enthalten, der Verbraucher aber nach Ansicht der Gerichte durchaus mit Röstkaffee rechnen darf.
Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung geklagt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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