VKI: Wichtiger Teilerfolg gegen AvW
Das Landesgericht Klagenfurt gibt dem VKI Recht: Der Ausschluß des Rechtes zur ausserordentlichen Kündigung in den Genuss-Scheinbedingungen ist gesetzwidrig.
Das Landesgericht Klagenfurt gibt dem VKI Recht: Der Ausschluß des Rechtes zur ausserordentlichen Kündigung in den Genuss-Scheinbedingungen ist gesetzwidrig.
In einem vom VKI im Auftrag des BMSK geführten Musterprozess bejaht das Gericht abermals einen Anspruch auf Reisepreisminderung, wenn der Reisende aufgrund einer Verschmutzung des Meeres und Strandes nicht wie vereinbart baden kann.
FORIS finanziert Sammelklagen. Kein Prozesskostenrisiko für Geschädigte.
Das Berufungsgericht bestätigt: Die Ausmalklausel in den Formularmieterverträgen der Genossenschaft "Niederösterreichisches Friedenswerk" ist unzulässig.
Mit Unterstützung des VKI - im Auftrag des BMSK - hat der EuGH festgestellt: Ein Luftfahrtunternehmen darf es in aller Regel nicht ablehnen, Fluggästen nach der Annullierung eines Fluges wegen technischer Probleme des Flugzeuges eine Ausgleichszahlung zu leisten.
Wurden die Sammelklagen des VKI bislang idR für die Geschädigten günstig verglichen, erging nunmehr - in einer Sammelklage gegen einen Reiseveranstalter wegen einer Brechdurchfall-Epidemie - erstmals in Österreich ein Urteil: Das Gericht spricht Schmerzengeld und Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu.
3.000 Beschwerden mit Schadenersatzansprüchen um die 30 Millionen Euro eingelangt. VKI organisiert Sammelklagen.
Der VKI wird von Beschwerden über angeblich falsche Beratungen von AWD Beratern beim Vertrieb von Immofinanz Aktien überschwemmt. Rechtsanwalt Dr. Benedikt Wallner hat - für einen Geschädigten in einem exemplarischen Fall - soeben ein erstes Urteil erzielt: Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien geht von falscher Beratung aus und spricht Schadenersatz zu.
Da der Reiseveranstalter den Konsumenten keine außergerichtliche Preisminderung gewähren wollte, klagte der VKI im Auftrag des BMSK und bekam großteils Recht. Das Gericht sprach 35% Preisminderung, materiellen Schadenersatz und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von € 20,00 pro Person und Tag für die mängelbehaftete Zeit zu.
In einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) hat der Oberste Gerichtshof nun erstmals entschieden: Jeder Betroffene hat ein Recht auf unbegründeten Widerspruch gegen die Verarbeitung und Verwendung von Daten von Kreditauskunfteien. Solche Daten sind in der Folge binnen 8 Wochen zu löschen.
In einem mit Unterstützung des VKI - im Auftrag des BMSK - geführten Musterprozess einer Mieterin auf Feststellung, dass sie aufgrund der ursprünglichen Vereinbarung Hauptmieterin eines unbefristeten Mietverhältnisses ist, hat das Berufungsgericht nun den rechtswirksamen Rücktritt gem. § 3 KSchG bestätigt.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSK - gegen AvW Verbandsklage gegen den Ausschluß der ordentlichen und der ausserordentlichen Kündigung in den AGB erhoben.
Die Zusage eines "Neuwagens" bedeutet, dass das Fahrzeug fabriksneu ist. Ein fabriksneues Fahrzeug darf nach der einschlägigen Ö-Norm bei der Übergabe nicht älter als 11 bzw. 13 Monate sein.
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - kam das Handelsgericht Wien zu folgender Entscheidung: Eine unzureichende Aufklärung eines Käufers über die Höhe der monatlichen Belastungen aus einer Eigentumswohnung rechtfertigt eine Minderung der Maklerprovision um 50 Prozent.
Das LG Linz beurteilt Klauseln, mit denen Wartungsarbeiten in der Wohnung auf den Mieter überwälzt werden sollen als Erhaltungsarbeiten gemäß § 1096 ABGB. Das Gericht geht im Einklang mit der Judikatur des Obersten Gerichtshofs davon aus, dass es sich bei diesen Erhaltungsarbeiten um Gewährleistungspflichten handelt, weswegen sie mit § 9 KSchG unvereinbar sind.
Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt, kann er vom Rückflug nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Das entschied das LG Köln in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren gegen die Deutsche Lufthansa AG.
Die Stichworte WEB, AMIS, MEL, Immofinanz und AvW stehen für Massenschäden von Anlegern. Rechtsschutzversicherungen versuchen mit der "Massenschadensklausel" solche Fälle zu managen. Rechtsanwälte, die nicht zum Zug gekommen sind, haben unter dem Vorwand des "Konsumentenschutzes" - für die eigenen Interessen - gegen die Klausel geklagt und verloren.
Das Programmentgelt gemäß § 31 ORF-Gesetz ist grundsätzlich unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sei ein Programmentgelt allerdings nur bei einem Empfang der Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen des ORF zu entrichten.
Die "Finanzmarktkrise" ist für manche Banken Anlass oder Vorwand, von Kreditnehmern Vertragsänderungen zu verlangen. Dafür herangezogene Vertragsklauseln erscheinen dem VKI als gesetzwidrig.
Im Zusammenhang mit falscher Anlageberatung kommt es häufig vor, dass der Anlageberater einem Schadenersatzanspruch entgegenhält, in einem Formblatt sehr wohl richtig aufgeklärt zu haben. Wir prüfen, ob das ausreicht?
In den Genuss-Scheinen der AvW ist das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung ausgeschlossen. Im Lichte der Rechtsprechung des OGH erscheint dies gesetzwidrig und unwirksam.
Der VKI hat - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - eine Verbandsklage gegen die Kreditauskunftei Fa. Josef Hirnschall, Kreditinform, eingebracht und Recht bekommen.
Vor Ablauf der Gebrauchstauglichkeit von Bestandteilen einer Wohnung ist vom Vermieter ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen. Danach können dem Mieter aufgrund von übermäßiger Abnutzung nur jene Sanierungskosten in Rechnung gestellt werden, die sich aus aus dem Verhältnis der Restlebensdauer der alten Sache zur Lebensdauer der neuen Sache ergibt.
Eine Mieterin bahnt keinen Vertragsabschluss an, wenn ein Wohnungseigentümer anlässlich einer allgemeinen Wohnungsbegehung einen Vertrag über eine einvernehmliche Auflösung eines unbefristeten Mietverhältnisses und eine neuen Mietvertrag über ein auf fünf Jahre befristetes Mietverhältnisses vorlegt und diese Verträge von der Mieterin unterzeichnet werden. Ein daraufhin erfolgter rechtzeitiger Rücktritt von diesen Verträgen ist rechtswirksam.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des BMSK wurde erkannt: Versicherungsbedingungen können Risikoausschlüsse vorsehen. Diese müssen jedoch für einen Versicherungsnehmer klar erkennbar sein. Widersprechende Aussagen in einem umfangreichen Versicherungsregelwerk über eine zeitliche Beschränkung des Verscherungsschutzes, die nur für einen Juristen auflösbar sind, werden gegenüber einem juristischen Laien nicht wirksam.
Nach dem LGZ Wien stellt ein Waldbrand, der rund 60km vom Urlaubsort entfernt wütet, keinen Grund für einen kostenlosen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage dar.
Das HG Wien gibt einer Klage des VKI - im Auftrag des BMSK - gegen 18 Heimvertragsklauseln großteils statt.
Der VKI ging im Auftrag des BMSK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Diese Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte erfolgreich auf Unterlassung.
Der OGH sieht zwar im Anspruch nach § 5j KSchG auf Herausgabe eines irreführend zugesagten Gewinnes einen Anspruch sui generis, bejaht aber dennoch die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung nach dem "allgemeinen Vertragsrechtsschutz".
Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilt einen möglichen Beratungsfehler bei der Vermittlung eines endfälligen Fremdwährungskredites. Für die Verjährung von Ansprüchen kommt es dabei darauf an, wann die Risikoträchtigkeit des Gesamtkonzeptes (Kredit und Tilgungsträger) erkennbar war.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Zinsanpassungsklausel in einer variabel verzinsten Wandelanleihe der BA-CA Wohnbaubank - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - mit Verbandsklage bekämpft und in erster Instanz Recht bekommen. Demnach müssen Zinsanpassungen nach relativer Berechnungsmethode vorgenommen werden.
Der VKI hat im Auftrag des BMSK 4 Klauseln der AGB der Bausparkasse Wüstenrot abgemahnt. Eine Klausel war bereits von der Bausparkasse als rechtswidrig erkannt und rechtzeitig geändert worden. Drei Klauseln konnten erfolgreich bekämpft werden: Gröbliche Benachteiligung, Intransparenz und eine unzulässige Zugangsfiktion konnten beseitigt werden.
Wenn ein Wirtschaftsdatendienst Daten eines Inkassobüros in die Datenbank aufnimmt, und dem Betroffenen davon keine Mitteilung macht, dann verstößt diese Datensammlung gegen Treu und Glauben und macht schadenersatzpflichtig.
Das OLG Wien sieht 7 Klauseln in den AGB zu Teilschuldverschreibungen der Firma R-Quadrat Capital Gamma GmbH als gesetzwidrig an.
Ansprüche auf Herausgabe irreführend zugesagter Gewinne (§ 5j KSchG) sind zwar weder vertragliche oder vorvertragliche noch Schadenersatzansprüche, dennoch hat die Rechtsschutzversicherung (auf Basis der ARB/GEN 2002) Deckung für Klagen zu gewähren.
Bei schweren Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz muss die Aufsichtsbehörde einschreiten, sonst droht die Amtshaftung.
Der BGH bejahte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage, weil dieser nicht darauf hingewiesen hatte, dass es bei Saltosprüngen zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen kann.
Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Juli 2008 eine Entscheidung der ersten Instanz, die die Brüder Schmidtlein, die zahlreiche "Internet-Abzocke"-Seiten betreiben, in einem VKI-Verfahren (im Auftrag des BMSK) zur Unterlassung mehrerer Klauseln in ihren AGB verurteilt hatte.
In der Mobilfunkbranche beginnen die Anbieter, die monatlichen Telefonrechnungen nur noch "elektronisch" auf Ihrem Internetportal "zuzustellen". Das birgt für Verbraucher Nachteile und Aufwand.
In einem von der AK geführten Musterfprozess stellt der OGH klar, dass für die Rückforderung des Finanzierungsbeitrages nach § 17 WGG die Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.
Eine Mieterin bahnt keinen Vertragsabschluss an, wenn ein Wohnungseigentümer anlässlich einer allgemeinen Wohnungsbegehung einen Vertrag über eine einvernehmliche Auflösung eines unbefristeten Mietverhältnisses und eine neuen Mietvertrag über ein auf fünf Jahre befristetes Mietverhältnisses vorlegt und diese Verträge von der Mieterin unterzeichnet werden. Ein daraufhin erfolgter rechtzeitiger Rücktritt von diesen Verträgen ist rechtswirksam.
Vor Ablauf der Gebrauchstauglichkeit von Bestandteilen einer Wohnung ist vom Vermieter ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen. Danach können dem Mieter aufgrund von übermäßiger Abnutzung nur jene Sanierungskosten in Rechnung gestellt werden, die sich aus aus dem Verhältnis der Restlebensdauer der alten Sache zur Lebensdauer der neuen Sache ergibt.
Tapeten und Teppichböden haben eine maximale Nutzungsdauer von zehn Jahren. Weil diese Bestandteile einer Wohnung nach diesem Zeitraum daher sowieso vom Vermieter zu erneuern sind, haftet der Mieter nicht für eine übermäßige Abnutzung.
Klärt ein Reisebüro nicht über etwaige Visumerfordernisse auf, dann haftet es für den entstandenen Schaden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - eine Verbandsklage gegen den Mobilfunkbetreiber Hutchison 3 G Austria GmbH in erster Instanz gewonnen.
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