Urteil: OGH: Gesetzwidrige Klauseln in der privaten Unfallversicherung
Der OGH beurteilt zwei Klauseln in den gängigen AUVB als gesetzwidrig. Die Kostentragungspflicht hinsichtlich der Kosten der Ärztekommission weicht trotz Kostenbegrenzung gröblich benachteiliegend von den günstigeren Regelungen der ZPO ab.