Urteil: Bezeichnung Kaffeepads "Typ Cappuccino" oder "Typ Café Latte" deutet nicht darauf hin, dass die Pads womöglich keinen Röstkaffee enthalten
Das Oberlandesgericht Wien untersagt die Verpackungsgestaltung der Senseo Kaffeepads "Typ Cappuccino" und "Typ Café Latte" als irreführend, weil die Pads nur Löskaffee in geringen Mengen enthalten, der Verbraucher aber nach Ansicht der Gerichte durchaus mit Röstkaffee rechnen darf.
Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung geklagt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.