Urteil: Ergänzende Vertragsauslegung beim Dauerrabatt unzulässig
Eine gesetzwidrige Dauerrabattklausel fällt ersatzlos weg. Der Versicherer kann bei Kündigung des Vertrages durch einen Verbraucher daher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, eine ergänzende Vertragsauslegung findet auch im Einzelfall nicht statt.