Urteil: Klauseln in (Fremdwährungs-)krediten unzulässig
Das OLG Innsbruck erkannte vier eingeklagte Klauseln in (Fremdwährungs)krediten als unzulässig. Hierbei geht es vor allem um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit, die Vereinbarung des Zinssatzes und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.