OGH zu Änderungskündigung durch Monopolisten im Bereich der Daseinsvorsorge (hier Wasserversorgung)
OGH zur Frage, ob ein Wasserversorger im Wege der Änderungskündigung eine Wasserbereitstellungsgebühr von ihren bestehenden Kunden verlangen darf.
OGH zur Frage, ob ein Wasserversorger im Wege der Änderungskündigung eine Wasserbereitstellungsgebühr von ihren bestehenden Kunden verlangen darf.
In einem aktuellen Urteil hat das BG Innsbruck im zweiten Rechtsgang festgestellt, dass die Tiroler Gaslieferantin TIGAS bzw ihre Rechtsvorgängerin Innsbrucker Kommunalbetriebe AG einem Kunden bewusst jahrelang einen zu hohen Gaspreis verrechnet hat.
In einem aktuellen Urteil hat das BG Innsbruck im zweiten Rechtsgang festgestellt, dass die Tiroler Gaslieferantin TIGAS bzw ihre Rechtsvorgängerin Innsbrucker Kommunalbetriebe AG einem Kunden bewusst jahrelang einen zu hohen Gaspreis verrechnet hat.
Die Stadtwerke Klagenfurt AG haben vor Jahreswechsel ihren Kunden neue AGB mitgeteilt. Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - gesetzwidrige Klauseln in den neuen AGB abgemahnt. Die Stadtwerke haben rasch reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.
Der VKI hat die Preisanpassungsklausel der VEG in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas abgemahnt. Nach Ansicht des VKI verstößt die Klausel gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, § 6 Abs 2 Z 4 KSchG, § 6 Abs 3 KschG und § 879 Abs 3 ABGB iVm § 9 PrG Die VEG hat daraufhin eine mit Vertragsstrafe besicherte Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Der VKI führt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage gegen den Energielieferanten Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation. Das Erstgericht beurteilt die von der Salzburg AG verwendete Preisanpassungsklausel als gesetzwidrig.
Der BGH hat ein Preisänderungsklausel als unwirksam erklärt, da diese dem Unternehmer eine Preisänderung unter für den Verbraucher nicht voraussehbaren und nicht nachvollziehbaren Voraussetzungen ermöglicht hätte.
Laut Einschätzung des Landgerichtes Hamburg reicht der simple Hinweis auf die Kopplung des Gaspreises an den gestiegenen Ölpreis nicht für Preiserhöhungen aus. Verbraucherorganisationen bereiten weitere Sammelklagen vor.
Am 13. August tritt die Elektroaltgeräteverordnung in Kraft. Rund 50 Mio Euro, die in den letzten 12 Jahren für die Entsorgung von Kühlschränken kassiert wurden, können dann von rückgefordert werden.
Wien (OTS) - Geld zurück für KonsumentInnen: "Wer seit 1993 einen Kühlschrank gekauft hat und damit auch eine Entsorgungsplakette erwerben musste, wird ab Herbst für dieses Kühlschrankpickerl sein Geld zurückbekommen können", sagt Maria Kubitschek, Leiterin des AK Wirtschaftsbereichs. 3,5 Mio Plaketten sind derzeit noch nicht eingelöst, dafür haben die KonsumentInnen fast 49 Millionen Euro bezahlt, die "auf Eis" liegen. "Wir haben erreicht, dass die eingefrorenen Konsumentengelder aufgetaut werden", so Kubitschek.
Wien (BMSG/STS) - Nach Ansicht der Konsumentenschutzsektion des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz erfüllen die von der Salzburg AG und von der Energie AG Oberösterreich verwendeten Preisgleitklauseln die Kriterien nicht hinreichend.
Rund 100 Verbraucher aus Norddeutschland wollen mit einer von der Verbraucherzentrale Hamburg organisierten und finanzierten Sammelklage die Rechtmäßigkeit der aktuellen Gaspreise überprüfen lassen.
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