EVN-Preiserhöhung vom 01.09.2022 unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) geklagt. Gegenstand waren zwei unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffend eine Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen.