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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

OGH: Klauseln des Internetbanking-Schutzpakets der Unicredit unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Internetbanking Schutzpaket „JUST-IN-CASE“. Dieses Produkt soll Verbraucher im Internetbanking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Dabei klärte die Bank aber nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Handelsgericht Wien (HG) hatte in erster Instanz alle eingeklagten Klauseln als unzulässig beurteilt. Die Beklagte erhob gegen Teile dieses erstinstanzlichen Urteils ein Rechtsmittel, welchem das Oberlandesgericht Wien (OLG) stattgab. Die nun vorliegende Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) gibt dem VKI hingegen Recht.

Urteil: Gericht gibt Rahmen für Preisanpassungen für Energie vor

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB) wegen Preisänderungsklauseln, einer Klausel zur Grundversorgung und einer zur Direktwerbung geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun alle vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig. Nach dem Grundsatzurteil, das der VKI Ende 2019 in einem Verfahren gegen die EVN erreicht hat, wonach vollkommen unbeschränkte Änderungsmöglichkeiten unzulässig sind, wird der Rahmen für zulässige Preisänderungen im Energiesektor durch dieses Urteil weiter konkretisiert. Zudem hat der OGH klargestellt, dass sich Verbraucher:innen formlos auf die Grundversorgung berufen können.

Energieanbieter Kündigung

Informationen zur Situation am Energiemarkt

Dieser Beitrag dient der allgemeinen und umfassenden Information zu Kündigungen und Preisänderungen am Energiemarkt. Er beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen und Musterbriefe für spezielle Situationen. Er verlinkt weiters zu Informationen zur Situation bei einzelnen Anbietern.

Entscheidung zu Kosten bei Besitzstörung

Einige Autofahrer und Autofahrerinnen kennen die Situation: Man bleibt kurz auf einem fremden Grundstück stehen und erhält kurze Zeit später ein Aufforderungsschreiben von einem Anwalt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Kosten zwischen EUR 300,- und EUR 450,- zu bezahlen. Besitzschutz ist ein wichtiges Rechtsinstitut in der Rechtsordnung und ist wichtig, um Störungshandlungen abzustellen. Für manche Unternehmen wurde der Besitzschutz aber auch zu einer lukrativen Einnahmequelle. Der VKI war daher schon seit einiger Zeit bemüht, eine Entscheidung über die Höhe eines angemessenen Schadenersatzes in Verbindung mit einer Besitzstörungshandlung zu erzielen. Das ist dem VKI nunmehr erstmalig durch ein Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gelungen.

Vorzeitige Kreditrückzahlung eines Altkredits

Bei einem 2009 aufgenommenen Kredit nach § 33 BWG aF stellt sich mangels sachlichen Anwendungsbereichs die Frage nach richtlinienkonformer Auslegung iSd Lexitor-Entscheidung nicht. Verbraucher:innen, die solche Kredite vorzeitig zurückzahlen, haben nicht Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der laufzeitunabhängigen Kreditkosten.

49 Klauseln in AGB der FTI Touristik unzulässig

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der VKI Klage gegen den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH ein; Gegenstand des Verfahrens waren diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – letztendlich wurden in mehreren Teilurteilen 49 Klauseln für unzulässig erklärt.

Max Energy

Maxenergy kündigt Verbraucher innerhalb der 18-monatigen Preisgarantie

In den letzten Tagen haben Konsument:innen von Maxenergy Kündigungsschreiben zum Ablauf der 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit erhalten, obwohl den Kund:innen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie zugesagt wurde. Nach Ansicht des VKI ist Inhalt einer Preisgarantie, Verbraucher:innen in diesem Zeitraum zu den versprochenen Preisen zu versorgen. Eine Kündigung ist daher nach Meinung des VKI unzulässig und verstößt gegen die versprochene Preisgarantie.

Berufungsgericht bestätigt: Kostenrückerstattung bei Ski-Saisonkarten 2019/20

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich für Konsumenten die aliquote Rückerstattung für die coronabedingt vorzeitig abgebrochene Skisaison 2019/20 ein. Im konkreten Fall wurde die vereinbarte Gültigkeit von 205 Tagen um 49 Tage bzw 24 % verkürzt. Diese 24 % vom gezahlten Preis muss die Ski amadé GmbH den Konsumenten zurückerstatten.

Echo-Lautsprecher: Amazon EU S.à.r.l nicht Verwenderin der Alexa Nutzungsbedingungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon EU) wegen der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen und der Alexa Nutzungsbedingungen und zudem wegen unzulässiger Geschäftspraktiken geklagt. Nach Rechtsauffassung des VKI waren in beide Nutzungsbedingungen mehrere unzulässige Klauseln enthalten. Während die meisten vom VKI beanstandeten Klauseln der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen und die Geschäftspraktiken bereits in erster Instanz rechtskräftig untersagt wurden, befassten sich die Gerichte mit den Alexa Nutzungsbedingungen nicht inhaltlich. Der Grund: Amazon EU S.à.r.l. ist zwar Verkäufer der Echo-Geräte mit vorinstallierter „Alexa“-Software, aber nicht Verwender der Alexa Nutzungsbedingungen.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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