VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Datenschutzklausel von Laudamotion gesetzwidrig
Der VKI hatte die Laudamotion GmbH (Laudamotion) wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Nun wurde noch die letzte der eingeklagten Klauseln, eine Datenschutzklausel, rechtskräftig für unzulässig erklärt.

Rentenoptionsklausel der Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG im Zusammenhang mit einer Rentenoptionsklausel geklagt.

Rentenoptionsklausel der Ergo Versicherung AG
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ergo Versicherung AG im Zusammenhang mit einer Rentenoptionsklausel geklagt.

BAWAG P.S.K./easybank - Vergleich - Rückzahlung der Sollzinsen bei coronabedingten Kreditstundungen
BAWAG P.S.K./easybank verrechnete unzulässigerweise während covidbedingter gesetzlicher Kreditstundungen weiterhin Sollzinsen. Der VKI konnte einen Vergleich über deren Rückzahlung erzielen.

Klauseln aus Rechtschutzversicherung
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft wegen unterschiedlicher Klauseln in deren „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung“ (ARB 2018).

Rückerstattungsklauseln bei SWISS sind gesetzwidrig
In der EU haben Fluggäste eine Vielzahl an Schutzrechten. Bei gestrichenen Flügen kommt es dennoch öfter zu Problemen. Rückzahlungen kommen mitunter nicht bei den Verbraucher:innen an. Bei einigen Fluglinien regeln eigene Klauseln, wie eine Rückerstattung erfolgen soll – so auch bei der Swiss International Air Lines AG (SWISS). Drei dieser Rückerstattungsklauseln wurden vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums beanstandet. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ansicht des VKI jetzt bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

vr: Unzulässige Klauseln im Datenschutzhinweis der Wiener Städtischen
Der VKI hatte die Wiener Städtische Versicherung AG wegen Klauseln in deren Datenschutzhinweis geklagt. Der OGH erklärte alle sechs eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig.

OGH: „Dauerrabattklausel“ der DONAU Versicherung unzulässig
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die DONAU Versicherung wegen deren „Dauerrabattklausel“. Der OGH gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig.

Landesgericht Feldkirch bestätigt Schadenersatzanspruch gegen Maxenergy
Obwohl Konsument:innen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie versprochen worden war, wurden sie von Maxenergy nach 12 Monaten gekündigt. Einige Konsument:innen brachten daher Klage gegen den Energieversorger in Vorarlberg ein. Im Verfahren ist der VKI auf Seiten der Kläger:innen dem Streit beigetreten und hat sich für die Rechte der Konsument:innen eingesetzt. Dass den Betroffenen ein Schadenersatzanspruch zusteht, hat das LG Feldkirch nunmehr bestätigt. Ein Rechtmittel gegen dieses Urteil ist nicht mehr möglich.

VKI-Erfolg gegen WhatsApp
Der VKI hatte die WhatsApp Ireland Limited geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Das OLG Wien beurteilte nun sowohl die Anlassklausel als auch fünf Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unzulässig.