VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Unzulässige Verlängerung von Skiversicherung
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Verein Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband mit Sitz in Deutschland geklagt. Im Anlassfall ging es um eine automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung. Das HG Wien beurteilte die zugrundeliegende und sechs weitere Klauseln für unzulässig.

VW-Abgasskandal: Bezirksgericht Innsbruck bestätigt Wertminderung und 30 jährige Verjährungsfrist
In einem den VW- Abgasskandal betreffenden Verfahren ging das Bezirksgericht (BG) Innsbruck von einer 18 prozentigen Wertminderung des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs im Zeitpunkt des Kaufes aus. Darüber hinaus stellte das Gericht eine Haftung von VW auch für zukünftige Schäden aus dem Kauf des Fahrzeugs fest und bestätigte die lange 30 jährige Verjährungsfrist.

Irreführende Geschäftspraktik bei befristeten Sonderangeboten
In einem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren des VKI bejahte der OGH erstmals das Vorliegen einer irreführenden Werbung, wenn der beworbene Rabatt nach Ablauf des befristeten Sonderangebots ohne jede Unterbrechung weiterhin gewährt wird. Im konkreten Anlassfall wurde das Verfahren zurück an das erstinstanzliche Gericht verwiesen, weil noch Tatsachenfeststellungen zu den Tarifmodellen der beklagten T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile) fehlten. Bereits in der zweiten Instanz vom OLG Wien rechtskräftig wurde darüber entschieden, dass die blickfangartige Werbung mit dem Wort „gratis“ irreführend ist, wenn in Wahrheit auch eine Servicepauschale und ein Aktivierungsentgelt zu zahlen sind, darauf aber nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird.

OGH: Banken dürfen für pandemiebedingte Stundung keine Sollzinsen verrechnen
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bawag P.S.K. geklagt. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (sog Kreditmoratorium) Sollzinsen verlangen dürfen. Das Gesetz zu dem Kreditmoratorium nahm dazu nicht ausdrücklich Stellung. Diese Frage war seit Einführung des Gesetzes ein Streitpunkt zwischen der Bankenbranche und Konsumentenschützer:innen, die der OGH nun zu Gunsten der Verbraucher:innen entschied. Der VKI fordert die Banken auf, die Konten der betroffenen Verbraucher richtigzustellen.

OGH: Klauseln des Internetbanking-Schutzpakets der Unicredit unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Internetbanking Schutzpaket „JUST-IN-CASE“. Dieses Produkt soll Verbraucher im Internetbanking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Dabei klärte die Bank aber nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Handelsgericht Wien (HG) hatte in erster Instanz alle eingeklagten Klauseln als unzulässig beurteilt. Die Beklagte erhob gegen Teile dieses erstinstanzlichen Urteils ein Rechtsmittel, welchem das Oberlandesgericht Wien (OLG) stattgab. Die nun vorliegende Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) gibt dem VKI hingegen Recht.

Urteil: Gericht gibt Rahmen für Preisanpassungen für Energie vor
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB) wegen Preisänderungsklauseln, einer Klausel zur Grundversorgung und einer zur Direktwerbung geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun alle vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig. Nach dem Grundsatzurteil, das der VKI Ende 2019 in einem Verfahren gegen die EVN erreicht hat, wonach vollkommen unbeschränkte Änderungsmöglichkeiten unzulässig sind, wird der Rahmen für zulässige Preisänderungen im Energiesektor durch dieses Urteil weiter konkretisiert. Zudem hat der OGH klargestellt, dass sich Verbraucher:innen formlos auf die Grundversorgung berufen können.

Informationen zur Situation am Energiemarkt
Dieser Beitrag dient der allgemeinen und umfassenden Information zu Kündigungen und Preisänderungen am Energiemarkt. Er beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen und Musterbriefe für spezielle Situationen. Er verlinkt weiters zu Informationen zur Situation bei einzelnen Anbietern.

Entscheidung zu Kosten bei Besitzstörung
Einige Autofahrer und Autofahrerinnen kennen die Situation: Man bleibt kurz auf einem fremden Grundstück stehen und erhält kurze Zeit später ein Aufforderungsschreiben von einem Anwalt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Kosten zwischen EUR 300,- und EUR 450,- zu bezahlen. Besitzschutz ist ein wichtiges Rechtsinstitut in der Rechtsordnung und ist wichtig, um Störungshandlungen abzustellen. Für manche Unternehmen wurde der Besitzschutz aber auch zu einer lukrativen Einnahmequelle. Der VKI war daher schon seit einiger Zeit bemüht, eine Entscheidung über die Höhe eines angemessenen Schadenersatzes in Verbindung mit einer Besitzstörungshandlung zu erzielen. Das ist dem VKI nunmehr erstmalig durch ein Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gelungen.

Vorzeitige Kreditrückzahlung eines Altkredits
Bei einem 2009 aufgenommenen Kredit nach § 33 BWG aF stellt sich mangels sachlichen Anwendungsbereichs die Frage nach richtlinienkonformer Auslegung iSd Lexitor-Entscheidung nicht. Verbraucher:innen, die solche Kredite vorzeitig zurückzahlen, haben nicht Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der laufzeitunabhängigen Kreditkosten.

MaxEnergy - Rückforderung unzulässige Preiserhöhung 2018/2019
MaxEnergy verweigert Refundierung. VKI bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung an.

49 Klauseln in AGB der FTI Touristik unzulässig
Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der VKI Klage gegen den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH ein; Gegenstand des Verfahrens waren diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – letztendlich wurden in mehreren Teilurteilen 49 Klauseln für unzulässig erklärt.