VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

VKI - Verbund: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung
Betroffene Kunden erhalten Geldersatz; Eine Anmeldung war bis 30.09.2021 möglich.

VKI - Energie Steiermark: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung
Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 18.07.2021 möglich.

Hofer wies nicht ausreichend auf Gewährleistung hin
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die Hofer KG eingebracht. Anlass für die Klage war, dass Hofer auf seiner Website blickfangartig auf die Garantie hinwies. Die gesetzlich bestehende Gewährleistung hingegen war nur in den AGB und in einer über einen eigenen Link aufzumachenden „Garantiekarte“ enthalten, ohne dass es einen Hinweis auf den Auffindungsort dieser Information gab. Das Landesgericht (LG) Wels gab diesem Klagebegehren statt. Abgewiesen wurde hingegen ein Klagebegehren dazu, dass Hofer – nach Ansicht des VKI in irreführender Weise – damit warb, dass die Hofer-Garantie „weitreichende“ Vorteile gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung böte.

VKI gegen Eurowings: Ausgleichszahlung für Rückflug-Odyssee
Der VKI hat erfolgreich für zwei Konsumenten die deutsche Fluglinie Eurowings GmbH geklagt. Die Verbraucher hatten einen Flug von Punta Cana nach Wien mit Umsteigen in Köln gebucht. Da der Flug von Punta Cana nach Köln mehr als eine Stunde Verspätung hatte und den Fluggästen das direkte Durchchecken des Reisegepäcks von Punta Cana nach Wien verwehrt wurde – weswegen sie ihr Gepäck in Köln holen mussten – versäumten sie ihren Anschlussflug und kamen mit mehr als fünfstündiger Verspätung in Wien an. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums auf eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung und bekam vom Bezirksgericht (BG) Schwechat Recht. Eurowings muss den Konsumenten 1.200 Euro zahlen.

OGH: Unzulässige Klauseln bei GOLDATO
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die GOLDATO Handels GmbH geklagt. Das Unternehmen betreibt Handel mit Edelmetallen und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern auch sogenannte „Goldkaufpläne“ zum langfristigen Erwerb von Gold an. Gegenstand des Verfahrens waren 27 Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter anderem die Bezahlung von Gebühren und Entgelten mittels eingelagertem Gold sowie Modalitäten der Abrechnung zu Gunsten des Unternehmens vorsahen. Für 5 der angefochtenen Klauseln war bereits in der ersten Instanz ein Teilanerkenntnisurteil erfolgt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt die Gesetzwidrigkeit aller verbliebenen 22 Klauseln bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Erhebung der Parteiaffinität durch die Österreichische Post AG
Der OGH legt die Frage, ob bereits eine bloße Verletzung von Datenschutzbestimmungen nach der DSGVO als solche für die Zuerkennung von Schadenersatz ausreicht, dem EuGH vor. Weiters war laut OGH die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen ua die politische Meinung hervorgeht, rechtswidrig.

VKI-Verfahren gegen Lufthansa
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Deutsche Lufthansa AG wegen Klauseln aus deren Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage). Der VKI hatte insgesamt 48 Klauseln eingeklagt. Einige davon wurden bereits nach den Unterinstanzen rechtskräftig und waren daher nicht mehr Gegenstand der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.

Verkürzung über die Hälfte bei Pauschalpreisvereinbarung
In einer aktuellen Entscheidung beschäftigte sich der OGH erstmals mit der Frage, ob eine Pauschalpreisvereinbarung wegen Verkürzung über die Hälfte angefochten werden kann und bejahte dies.

Unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Erste Bank
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Online-Banking „George“ sowie zu Sparbüchern. Dabei wurden vor allem Vertragsbestimmungen zur Haftung der Kundinnen und Kunden in Missbrauchsfällen, unzulässige Anzeigepflichten sowie Klauseln zur Verzinsung von Sparbüchern beanstandet. Bereits das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte 14 Klauseln für unzulässig erklärt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der dagegen eingebrachten Revision der Erste Bank in keinem einzigen Punkt Recht, sondern bestätigte die Gesetzwidrigkeit der 14 Klauseln.

EuGH-Urteil: Eine harte Flugzeuglandung ist kein Unfall
Eine Konsumentin erlitt auf einem Flug bei einer für sie unvorhergesehenen harten Landung einen Bandscheibenvorfall, weshalb sie vom Luftfahrtunternehmen ca. € 70.000,- an Schadenersatz begehrte.

OGH zur Verjährungsfrist bei Viehmängel
Das Gesetz sieht bei Viehmängel – abweichend von der allgemeinen Verjährungsfrist – eine kurze Frist von sechs Wochen vor. Diese kurze Frist betrifft aber nicht alle Mängel, die hier auftreten, sondern nur Krankheiten. Ihre Anwendung auf andere Mängel ist nicht gerechtfertigt.
Im konkreten Fall wurden die Tiere zwischen Kauf und Lieferung nur noch mangelhaft gefüttert, wodurch ihr Ernährungszustand am Tag der Lieferung schlecht war. Hier kommt die normale Gewährleistungsfrist zur Anwendung.