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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

49 Klauseln in AGB der FTI Touristik unzulässig

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der VKI Klage gegen den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH ein; Gegenstand des Verfahrens waren diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – letztendlich wurden in mehreren Teilurteilen 49 Klauseln für unzulässig erklärt.

Max Energy

Maxenergy kündigt Verbraucher innerhalb der 18-monatigen Preisgarantie

In den letzten Tagen haben Konsument:innen von Maxenergy Kündigungsschreiben zum Ablauf der 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit erhalten, obwohl den Kund:innen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie zugesagt wurde. Nach Ansicht des VKI ist Inhalt einer Preisgarantie, Verbraucher:innen in diesem Zeitraum zu den versprochenen Preisen zu versorgen. Eine Kündigung ist daher nach Meinung des VKI unzulässig und verstößt gegen die versprochene Preisgarantie.

Berufungsgericht bestätigt: Kostenrückerstattung bei Ski-Saisonkarten 2019/20

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich für Konsumenten die aliquote Rückerstattung für die coronabedingt vorzeitig abgebrochene Skisaison 2019/20 ein. Im konkreten Fall wurde die vereinbarte Gültigkeit von 205 Tagen um 49 Tage bzw 24 % verkürzt. Diese 24 % vom gezahlten Preis muss die Ski amadé GmbH den Konsumenten zurückerstatten.

Echo-Lautsprecher: Amazon EU S.à.r.l nicht Verwenderin der Alexa Nutzungsbedingungen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon EU) wegen der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen und der Alexa Nutzungsbedingungen und zudem wegen unzulässiger Geschäftspraktiken geklagt. Nach Rechtsauffassung des VKI waren in beide Nutzungsbedingungen mehrere unzulässige Klauseln enthalten. Während die meisten vom VKI beanstandeten Klauseln der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen und die Geschäftspraktiken bereits in erster Instanz rechtskräftig untersagt wurden, befassten sich die Gerichte mit den Alexa Nutzungsbedingungen nicht inhaltlich. Der Grund: Amazon EU S.à.r.l. ist zwar Verkäufer der Echo-Geräte mit vorinstallierter „Alexa“-Software, aber nicht Verwender der Alexa Nutzungsbedingungen.

Produkthaftung Scooter

Produkthaftung bei Scooter nach Bruch der Vordergabel

Im Sommer 2015 verletzte sich eine Konsumentin schwer, da während einer Fahrt mit ihrem Scooter die Vordergabel brach und sie daraufhin zu Sturz kam. Der VKI sah einen Produkthaftungsfall und klagte den Importeuer des Scooters. Das HG Wien bestätigt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ein Mitverschulden der Konsumentin liegt nicht vor.

Irreführung bei Vanilledrink

Auf der Verpackung eines Soyadrinks Vanille waren naturgetreu Vanilleblüten abgebildet und das Wort „pflanzlich“ war hervorgehoben. Im Zutatenverzeichnis stand ua „Aroma“. Tatsächlich waren in dem Getränk weder Vanillebestandteile noch natürliches Vanillearoma enthalten. Der Klage des VKI auf Irreführung wurde stattgegeben.

Irreführende Werbung von Hutchison mit „ab-Preis“

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hutchison Drei Austria GmbH (Hutchison). Im Verfahren ging es um eine Werbung mit einem „ab“-Preis für einen Internet-Tarif, ohne deutlichen Hinweis, dass jedenfalls noch weitere regelmäßig zu entrichtenden Kosten, nämlich die Servicepauschale, hinzukamen. Gab es im Haushalt des Kunden keinen Handyvertrag bei Hutchison verteuerte sich der Preis um zusätzliche 14,-- Euro. Auch dafür gab es keinen ausreichenden Hinweis. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte eine irreführende Geschäftspraktik. Das Urteil ist rechtskräftig.

OGH legt Frage zur vorzeitigen Rückzahlung bei Hypothekarkrediten EuGH vor

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Unicredit Bank Austria AG. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob bei vorzeitiger Kreditrückzahlung auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet werden müssen und ob dies auch für die Rechtslage vor dem 1.1.2021 gilt. Anfang des Jahres gab das OLG Wien dem VKI Recht und bestätigte, dass auch nach der alten Rechtslage bei vorzeitiger Kreditrückzahlung nicht nur die laufzeitabhängigen Kosten, sondern auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig von der Bank zurückzuerstatten sind. Dagegen erhob die Unicredit Revision an den OGH. Der OGH legt nun dazu dem EuGH eine Frage vor und unterbricht das Verfahren.

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