VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Vergleichsangebot von Aurena beseitigt laut OLG Graz die Wiederholungsgefahr
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Verbandsklage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Während das LG Leoben dem VKI zur Gänze recht gab und die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig erklärte, war das OLG Graz als Berufungsgericht der Ansicht, dass die von der Aurena GmbH angebotene Unterlassungsverpflichtung trotz der vorgenommenen Einschränkung die Wiederholungsgefahr beseitigen würde. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

VKI: Unzulässige Klauseln in den AGB von Amazon Prime
Bestimmungen zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht laut HG Wien intransparent.

VKI: OGH beurteilt Kreditbearbeitungsgebühr der WSK Bank als unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die WSK Bank wegen unzulässiger Klauseln in ihren Kreditverträgen geklagt. Jetzt liegt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor: Dieser beurteilt diverse Gebühren und Spesenklauseln in den Kreditverträgen als unzulässig, darunter auch die Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 4 Prozent. Betroffene Kund:innen der WSK Bank haben nach Ansicht des VKI Rückforderungsansprüche.

VKI: Gesetzwidrige Klauseln bei Streaming-Anbieter DAZN
HG Wien bestätigt Rechtsansicht des VKI: Preiserhöhungsklauseln unzulässig

Timesharing-Anbieter Hapimag – 48 Klauseln unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Die Hapimag ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die ihren Mitgliedern Ferienwohnungen, Apartments und Hotels zur Verfügung stellt. Der VKI beanstandete 48 Bestimmungen in Geschäftsbedingungen, Reservierungsbestimmungen, Buchungsinformationen und den FAQs des Unternehmens. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

VKI erzielt Einigung mit Wien Energie – Aktion „Energiekosten-Ausgleichszahlung“ startet im Frühjahr 2024
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (Wien Energie) darauf geeinigt, dass von der Tarifumstellung „Optima Entspannt“ betroffene Kund:innen ab Frühjahr 2024 eine Entschädigung erhalten.

HG Wien beurteilt Klauseln zur Servicegebühr bei Ö-Ticket als gesetzwidrig
Servicegebühr bei Veranstaltungstickets ohne erkennbare Leistung ist unzulässig

VKI Sammelaktion: Unzulässige Kosten bei Lebensversicherungen zurückfordern
Eine Vielzahl an Lebensversicherungen enthalten unzulässige Kostenabzugsklauseln. Auf Basis dieser Klauseln verrechnete Kosten können Betroffene nun kostenlos bei der VKI-Sammelaktion zurückfordern.

BGHS: Gesetzliches Widerspruchsrecht auch bei indexbasierter Gaspreiserhöhung
Der Energielieferant goldgas GmbH (goldgas) hatte eine indexbasierte Gaspreiserhöhung mit 01.01.2023 angekündigt. Dabei sah goldgas vor, dass Konsument:innen im Zuge dieser Preisänderung kein Widerspruchsrecht zustehen sollte. Ein Widerspruch hätte zur Folge, dass Konsument:innen bis zum drei Monate nachfolgenden Monatsletzten zu den alten, günstigeren Preisen weiterbeliefert werden müssen und ihnen somit genug Zeit für einen Preisvergleich und die Wahl eines anderen Anbieters bleibt. Aufgrund von Konsumentenbeschwerden wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf das Vorgehen von goldgas aufmerksam und hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage vor dem Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien eingebracht. Das Gericht stellt nun klar: Auch bei einer indexbasierten Preiserhöhung steht Konsument:innen ein Widerspruchsrecht zu.

Unzulässige Gebühren der Unicredit
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UniCredit BAnk Austria AG wegen mehreren Gebühren geklagt. Das OLG Wien hat fast alle der eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt.