Urteil: Stadt Wien schuldet funktionierende Geräte - Ersatzpflicht von Therme und Gasherd bejaht
Nach dem BG Josefstadt hat die klagende Mieterin eine Wohnung mit funktionierender Therme und funktionierendem Gasherd angemietet. Die Stadt Wien schuldet daher die Zurverfügungstellung dieser Geräte und hat die Kosten für den Austausch zu tragen.