Urteil: VKI gewinnt gegen Generali Lebensversicherung
Das HG Wien beurteilt 11 Klauseln - vor allem zum Rückkaufswert und zu Kostenabzügen - in Lebensversicherungsverträgen der Generali Versichung als gesetzwidrig. Sie verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und gegen andere Vorgaben des KSchG.