Urteil: OGH hat entschieden: 41 Klauseln der GE Money Bank gesetzwidrig
Der OGH hat in einem von der Bundesarbeiterkammer geführten Verfahren 41 Klauseln der GE Money Bank als gesetzwidrig erachtet, da sie gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder das Transparenzgebot verstoßen.