Urteil: Jollydays: 3 Jahre Gutscheindauer zu wenig
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Jollydays GmbH. Insgesamt wurden 8 Klauseln eingeklagt, alle 8 wurden nun vom OLG Wien rechtskräftig als unzulässig beurteilt. Zentraler Gegenstand des Verfahrens war der Gutscheinsverfall nach 3 Jahren.