OLG Graz verurteilt AvW Invest AG zu Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung
Das OLG Graz als Berufungsgericht verurteilte die AvW Invest AG aus dem Titel des Schadenersatzes zur Zahlung von € 37.866,75,-; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das OLG Graz als Berufungsgericht verurteilte die AvW Invest AG aus dem Titel des Schadenersatzes zur Zahlung von € 37.866,75,-; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Konsumentin hatte sich 2002 von einem Finanzberater in einem persönlichen Beratungsgespräch davon überzeugen lassen, ihr Geld in Beteiligungen einer Rentenfonds-GmbH&Co KG bzw. in eine AG&CO KG zu investieren. Die bisher nur in konservativen Anlageformen erfahrene Konsumentin machte Schadenersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung geltend, va da der Berater nicht über die von ihm für die Vermittlung der Anlage erhaltene Provision iHv 11% aufklärt hatte.
Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte einen Anlageberater zu Schadenersatz gegenüber der Konsumentin: Er hatte beim Beratungsgespräch nicht offengelegt, dass bzw. wieviel er an Provision für die Vermittlung des Anlageprodukts erhält.
Im September 2001 hatte die 79jährige Dame ihr Kapital als langfristige Rentenanlage investieren wollen und sich dabei an ihre Hausbank gewandt. Diese empfahl ihr, in das sog AVD-Rentenmodell zu investieren: Dabei handelt es sich um Portfolios bestehend aus gebrauchten, britischen Lebensversicherungen. Statt die erwartete monatliche Rente zu bekommen, verlor die Dame ca 30% ihres investierten Kapitals.
Die beklagte Bank, bei welcher die Konsumentin langjährige Kundin gewesen ist, hatte im September 2001 der 79jährigen Konsumentin Investitionen bei AVD nahe gelegt. Die Konsumentin wollte ihr Kapital als langfristige Rentenanlage investieren, also sicher anlegen, um das Kapital letztlich ihrem Cousin zu hinterlassen.
LG Klagenfurt spricht Anleger einen Betrag von € 268.550,- zu. Aufgrund einer Informationsveranstaltung vor drei Jahren in Wien, an der der Kläger und rund 20 andere AUA-Piloten teilnahmen, bestand selbst nach den Aussagen des Vertriebsdirektors der AvW kein Zweifel an der Rücknahmeverpflichtung der Genussscheine durch AvW.
Eine verspätete polizeiliche Anzeige erlaubt der Kaskoversicherung nicht, die Versicherungsleistung beim miversicherten Lenker zurückzufordern.
Das Oberlandesgericht Wien beurteilt sechs Klauseln eines Vermögensberaters im Zusammenhang mit einer Kreditvermittlung als gesetzwidrig.
Weicht die Polizze vom Versicherungsantrag ab, muss auf diese Abweichung deutlich hingewiesen werden. Ansonsten gilt der Inhalt des Antrages.
Abweichungen vom geplanten Bewegungsablauf stellen einen Unfall im Sinn der Unfallversicherungsbedingungen dar.
Wenn ein Anleger sein Geld sicher veranlagen will, darf ihm keine Anleihe empfohlen werden, welche bei vorzeitiger Auflösung durch die Bank zu einem Kapitalverlust führen kann.
Ein Versicherungsmakler kann bei Auflösung einer Versicherung den Provisionsentgang nicht von seinem Kunden ersetzt verlangen.
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG) steht die VKI Sammelklage wegen "systematischer Fehlberatung" gegen den AWD auf Schiene. Jetzt engagiert sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auch im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank. Der VKI bietet den rund 2.500 TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion gegen den AWD an, ihre Interessen auch im Strafverfahren zu vertreten und auf eine Verbandsverantwortung der jeweiligen Unternehmen hinzuwirken - ohne Kosten und ohne Risiko. "Ohne die Fehlberatung des AWD hätten die Kunden keine Immofinanz- und Immoeast-Aktien gekauft; daher gehen wir in erster Linie gegen den AWD vor", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI, "aber die KundInnen sind - quasi als Aktionäre wider Willen - natürlich auch potenzielle Opfer jener Straftaten, zu denen die Staatsanwaltschaft Wien gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der seinerzeit eng verflochtenen Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank ermittelt."
Der VKI hat im Auftrag der AK Oberösterreich im Verbandsverfahren gegen die Bawag P.S.K. Bank Klauseln in Bürgschaftsverträgen inkriminiert. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI und betrachtete die Klauseln als gesetzwidrig.
Das Oberlandesgericht Graz beurteilt Klauseln mit weitgehenden Konvertierungsermächtigungen und Kostenüberwälzungsregeln als gesetzwidrig.
Gutachter sieht ähnliche Situation in Österreich
OLG Wien hat Rekurs des AWD gegen Zulassung der Sammelklage zurückgewiesen.
VKI bringt AWD-Strategie der Geheimvergleiche zum Scheitern.
AWD verliert weiteren Anleger-Prozess und wurde wegen falscher Anlageberatung zu 88.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Dessen Anlageempfehlung in Immobilien-Aktien hatten ein Ehepaar an den Rand des Ruins gebracht.
Der OGH hat nun in einem - von der Arbeiterkammer geführten - Verbandsprozess gegen die Raiffeisen Leasing GmbH die gröbliche Benachteiligung einer AGB-Klausel betreffend den Schadensfall eines Leasingobjektes verneint. Gleichzeitig hält das Höchstgericht fest, dass die für die Verbandsklage notwendige Wiederholungsgefahr dann nicht beseitigt ist, wenn der Verwender von AGB seiner nach Abmahnung abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln befügt.
Der OGH spricht sich gegen die Zulässigkeit einiger Klauseln von Finanzierungsleasingverträgen aus
Etliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzwidrig
Der OGH nimmt jüngst Stellung zum Rücktrittsrecht des Verbrauchers, wenn bei einem Aktienerwerb die Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz verletzt wurde.
Der Kläger wurde über die mangelnde Rückkaufsverpflichtung nicht aufgeklärt und hat daher gegen Rückstellung der Wertpapiere Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
das HG Wien erkannte 12 von 14 Klauseln der IMB Vermögensverwaltungs GmbH als rechtswidrig.
Im Auftrag des BMASK klagte der VKI die IMB Vermögensverwaltung GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in Vertragsformblättern. Zwölf von vierzehn Klauseln erachtete das HG Wien als unzulässig.
Starre 25-Prozent-Formel des BGH für die Prüfung einer Überforderung des Bürgen von OGH abgelehnt.
VKI bereitet weiter Sammelklagen für rund 2200 geschädigte Anleger für Ende Jänner 2010 vor.
Der Oberste Gerichtshof folgt dem kürzlichen EuGH-Urteil und erklärt die Massenschadensklausel von Rechtsschutzversicherungen für unzulässig.
Der Oberste Gerichtshof setzt das kürzliche EuGH-Urteil um und erklärt die Massenschadensklausel von Rechtsschutzversicherungen für unzulässig.
LG Klagenfurt gibt geschädigtem Anlegerehepaar Recht, wonach im Anlassfall für Genussscheine der Serie 99 eine Kapitalgarantie sowie eine Rücknahmeverpflichtung übernommen wurde.
LG Klagenfurt gibt geschädigtem Anlegerehepaar Recht, wonach im Anlassfall für Genussscheine der Serie 99 eine Kapitalgarantie sowie eine Rücknahmeverpflichtung übernommen wurde.
Erfolgreiches Vorgehen des VKI gegen verbraucherfeindliche Anlageberatung bei AWD - "Gesprächsnotizen" beim Beratungsgespräch enthält zahlreiche gesetzwidrige Klauseln.
Der VKI hatte den AWD - neben der Sammelklage-Aktion - (im Auftrag des BMASK) auch auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in den Gesprächsnotizen geklagt und nun in zweiter Instanz weitgehend Recht bekommen.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 8.12.2009 ein Rundschreiben "zur Interessenskonfliktproblematik bei bestimmten Vergütungssystemen" veröffentlicht. Die FMA sieht insbesondere bei "Vertriebszielen, die den Vertrieb konkret genannter einzelner Produkte vorsehen und honorieren (die Aktie X)" und bei "Vertriebszielen, die den Absatz von bestimmten Produktkategorien (zB Aktien)" honorieren mögliche Interessenskonflikte für den Berater. Es sei evident, "dass ein Mitarbeiter, der für den erfolgreichen Vertrieb eines bestimmten Anlageproduktes vom Rechtsträger eine besondere Vergütung erhält, eher geneigt sein wird, Kunden dieses Produkt zu empfehlenm als ein anderes, das für die Höhe der variablen Vergütung nicht oder weniger relevant ist. Es besteht daher ein Konfliktpotential, nicht im besten Interesse des Kunden zu handeln." Ähnliches gelte auch für Vertriebsziele hinsichtlich ganzer Produktgruppen.
VKI nimmt Abtretungen der TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion an und bietet AWD Muster-Sammelklage bei Verjährungsverzicht an.
Wie bereits im November letzten Jahres berichtet, ging der VKI im Auftrag des BMSK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Die Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln in ihren AGB zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte auf Unterlassung, der OGH bestätigte nun das Urteil des OLG Wien.
Wie bereits im November letzten Jahres berichtet, ging der VKI im Auftrag des BMASK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Die Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln in ihren AGB zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte auf Unterlassung, der OGH bestätigte nun das Urteil des OLG Wien.
Der OGH lehnt eine nochmaligen Überprüfung der AGB-Klauseln ab, da bereits eine klare höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu bestehe.
Der OGH lehnt die Zulässigkeit einer nochmaligen Überprüfung von AGB-Klauseln ab, die bereits vom OLG Innsbruck für gesetzwidrig befunden wurden. Für die gegenständlichen Klauseln, welche die Hypo Tirol Bank im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendet hatte, bestehe bereits eine klare höchstgerichtliche Rechtsprechung.
Der Verfassungsgerichtshof hat eine Klage auf Staatshaftung wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie derzeit zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht Wien beurteilt drei Klauseln eines Vermögensberaters im Zusammenhang mit einer Kreditvermittlung als gesetzwidrig.
Zusammenarbeit von AWD und Constantia offenbar weiter aufrecht.
In den Verfahren rund um die Anlageskandale "Madoff", "MEL - Meinl" und "Immofinanz - AWD" tun die Beklagten alles, um die Verfahren aufzublähen, zu verteuern und die Justiz lahm zu legen.
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