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Geld & Versicherungen

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Urteil: Schadenersatz, wenn Anlageberater Kunden nicht über Provision informiert

Die Konsumentin hatte sich 2002 von einem Finanzberater in einem persönlichen Beratungsgespräch davon überzeugen lassen, ihr Geld in Beteiligungen einer Rentenfonds-GmbH&Co KG bzw. in eine AG&CO KG zu investieren. Die bisher nur in konservativen Anlageformen erfahrene Konsumentin machte Schadenersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung geltend, va da der Berater nicht über die von ihm für die Vermittlung der Anlage erhaltene Provision iHv 11% aufklärt hatte.

OGH: Schadenersatz nach falscher Anlageberatung

Im September 2001 hatte die 79jährige Dame ihr Kapital als langfristige Rentenanlage investieren wollen und sich dabei an ihre Hausbank gewandt. Diese empfahl ihr, in das sog AVD-Rentenmodell zu investieren: Dabei handelt es sich um Portfolios bestehend aus gebrauchten, britischen Lebensversicherungen. Statt die erwartete monatliche Rente zu bekommen, verlor die Dame ca 30% ihres investierten Kapitals.

Etappensieg gegen AvW

LG Klagenfurt spricht Anleger einen Betrag von € 268.550,- zu. Aufgrund einer Informationsveranstaltung vor drei Jahren in Wien, an der der Kläger und rund 20 andere AUA-Piloten teilnahmen, bestand selbst nach den Aussagen des Vertriebsdirektors der AvW kein Zweifel an der Rücknahmeverpflichtung der Genussscheine durch AvW.

RLB NÖ Wien - fehlerhafte Beratung bei Anleihe

Wenn ein Anleger sein Geld sicher veranlagen will, darf ihm keine Anleihe empfohlen werden, welche bei vorzeitiger Auflösung durch die Bank zu einem Kapitalverlust führen kann.

VKI steigt auch gegen Immofinanz und Constantia in den Ring

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG) steht die VKI Sammelklage wegen "systematischer Fehlberatung" gegen den AWD auf Schiene. Jetzt engagiert sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auch im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank. Der VKI bietet den rund 2.500 TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion gegen den AWD an, ihre Interessen auch im Strafverfahren zu vertreten und auf eine Verbandsverantwortung der jeweiligen Unternehmen hinzuwirken - ohne Kosten und ohne Risiko. "Ohne die Fehlberatung des AWD hätten die Kunden keine Immofinanz- und Immoeast-Aktien gekauft; daher gehen wir in erster Linie gegen den AWD vor", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI, "aber die KundInnen sind - quasi als Aktionäre wider Willen - natürlich auch potenzielle Opfer jener Straftaten, zu denen die Staatsanwaltschaft Wien gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der seinerzeit eng verflochtenen Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank ermittelt."

Unzulässigkeit von Klauseln bei Bürgschaften

Der VKI hat im Auftrag der AK Oberösterreich im Verbandsverfahren gegen die Bawag P.S.K. Bank Klauseln in Bürgschaftsverträgen inkriminiert. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI und betrachtete die Klauseln als gesetzwidrig.

HG Wien verurteilt AWD wegen falscher Anlageberatung

AWD verliert weiteren Anleger-Prozess und wurde wegen falscher Anlageberatung zu 88.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Dessen Anlageempfehlung in Immobilien-Aktien hatten ein Ehepaar an den Rand des Ruins gebracht.

OGH neuerlich zu Leasing - wirksame Klauseln

Der OGH hat nun in einem - von der Arbeiterkammer geführten - Verbandsprozess gegen die Raiffeisen Leasing GmbH die gröbliche Benachteiligung einer AGB-Klausel betreffend den Schadensfall eines Leasingobjektes verneint. Gleichzeitig hält das Höchstgericht fest, dass die für die Verbandsklage notwendige Wiederholungsgefahr dann nicht beseitigt ist, wenn der Verwender von AGB seiner nach Abmahnung abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln befügt.

OGH: Massenschadensklausel unzulässig

Der Oberste Gerichtshof setzt das kürzliche EuGH-Urteil um und erklärt die Massenschadensklausel von Rechtsschutzversicherungen für unzulässig.

VKI Sieg gegen AvW

LG Klagenfurt gibt geschädigtem Anlegerehepaar Recht, wonach im Anlassfall für Genussscheine der Serie 99 eine Kapitalgarantie sowie eine Rücknahmeverpflichtung übernommen wurde.

Urteil: VKI Sieg gegen AvW

LG Klagenfurt gibt geschädigtem Anlegerehepaar Recht, wonach im Anlassfall für Genussscheine der Serie 99 eine Kapitalgarantie sowie eine Rücknahmeverpflichtung übernommen wurde.

FMA-Rundschreiben zu Problemen bei Anlagevermittlungen auf Provision

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 8.12.2009 ein Rundschreiben "zur Interessenskonfliktproblematik bei bestimmten Vergütungssystemen" veröffentlicht. Die FMA sieht insbesondere bei "Vertriebszielen, die den Vertrieb konkret genannter einzelner Produkte vorsehen und honorieren (die Aktie X)" und bei "Vertriebszielen, die den Absatz von bestimmten Produktkategorien (zB Aktien)" honorieren mögliche Interessenskonflikte für den Berater. Es sei evident, "dass ein Mitarbeiter, der für den erfolgreichen Vertrieb eines bestimmten Anlageproduktes vom Rechtsträger eine besondere Vergütung erhält, eher geneigt sein wird, Kunden dieses Produkt zu empfehlenm als ein anderes, das für die Höhe der variablen Vergütung nicht oder weniger relevant ist. Es besteht daher ein Konfliktpotential, nicht im besten Interesse des Kunden zu handeln." Ähnliches gelte auch für Vertriebsziele hinsichtlich ganzer Produktgruppen.

Gesetzwidrige Klauseln in Teilschuldverschreibungen

Wie bereits im November letzten Jahres berichtet, ging der VKI im Auftrag des BMSK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Die Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln in ihren AGB zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte auf Unterlassung, der OGH bestätigte nun das Urteil des OLG Wien.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln in Teilschuldverschreibunge

Wie bereits im November letzten Jahres berichtet, ging der VKI im Auftrag des BMASK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Die Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln in ihren AGB zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte auf Unterlassung, der OGH bestätigte nun das Urteil des OLG Wien.

OGH: Unzulässige Bankklauseln

Der OGH lehnt eine nochmaligen Überprüfung der AGB-Klauseln ab, da bereits eine klare höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu bestehe.

Gerichte belastet - Gerichte entlasten

In den Verfahren rund um die Anlageskandale "Madoff", "MEL - Meinl" und "Immofinanz - AWD" tun die Beklagten alles, um die Verfahren aufzublähen, zu verteuern und die Justiz lahm zu legen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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