BAWAG P.S.K. wird Konsumenten strittige Kreditzinsen zu 70 % zurückzahlen!
Anbot der BAWAG P.S.K. an Arbeiterkammer (AK), Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Konsumentenschutzministerium (BMSG)
Anbot der BAWAG P.S.K. an Arbeiterkammer (AK), Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Konsumentenschutzministerium (BMSG)
In den letzten Monaten sind die Zinsen gestiegen: gut für Sparer, schlecht für Kreditnehmer. Denn auch laufende Kredit- und Darlehensverträge werden teurer, wenn die Leitzinsen in die Höhe gehen, an die auch die Euro-Kreditzinsen geknüpft sind. Die AK rät daher, die im Kreditvertrag vereinbarte Zinsgleitklausel zu prüfen, wann und wie hoch Zinsänderungen sein können.
Weiterer Erfolg unseres efektiven Konsumentenschutzes
Das BGHS Wien hält in einem aktuellen Urteil fest, dass der Kontoinhaber nicht für die Schäden innerhalb der ersten 15 Minuten nach dem Diebstahl einer Bankomatkarte haftet, wenn die Behebungen mit dem PIN erfolgten.
Die Versicherung warb für ihre Altersvorsorge im Fernsehen mit dem 101-jährigen Johannes Heesters und "unglaublichen" 0,5 % mehr Garantiezins. Der VKI klagte im Auftrag des BMSG wegen irreführender Werbung und bekam nun Recht.
Als Ersatz für eine unwirksamen Zinsanpassungsklausel ist das arithmetische Mittel zwischen 3-Monats-VIBOR/EURIBOR und der Sekundärmarktrendite Emittenten das vernünftigste Mittel. Dies sogar dann, wenn das Gericht feststellt, dass dieser Parameter für die beklagte Bank betriebswirtschaftlich keinen sinnvollen Ausgleich darstellt.
Der Streit um die Verrechnung überhöhter Kreditzinsen bei Verbraucherkrediten mit gesetzwidrigen Zinsanpassungsklauseln aus der Zeit von 1.3.1997 währt nun schon seit Jahren. Umso erfreulicher, dass sich die "Nebel lichten" und die Judikatur Schritt für Schritt die Positionen der Konsumentenschützer bestätigt. Wir können über zwei top-aktuelle Entscheidungen des OGH sowie eine Entscheidung des BGHS Wien berichten.
Der OGH nahm in einer Entscheidung über eine Zinsanpassungsklausel erneut Stellung zu unzulässigen Parametern und zum Beginn der Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen des Kreditnehmers.
Zum Schadensatzanspruch des Kreditnehmers gegenüber einer Bank, die eine unzulässige Preisanpassungsklausel verwendet hat, lässt der OGH wieder den Verjährungsbeginn des Schadenersatzes mit ausreichender Verdichtung der Medieninformationen beginnen. Das arithmetische Mittel aus SMR und VIBOR/Euribor ist zur Nachkontrolle keinesfalls abzulehnen, sondern entspricht möglicherweise dem Parteiwillen am ehesten.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in einem aktuellen Beschluss darauf hin, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben bei Lebensversicherungen nur dann gewahrt sind, wenn Konsumenten die Höhe der Abschlusskosten erkennen können und wenn sie im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Lebensversicherung eine angemessene Entschädigung erhalten.
Gewinnscheine der Imperial Immobilienanlagen AG sahen einen weitgehenden Ausschluss der Möglichkeit zur Kündigung und eine Vertragsbindung des Anlegers bis 31.12.2025 (!) vor. Zu Unrecht, wie der OGH aufgrund einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - nunmehr feststellt.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) will mehr Transparenz bei der Gewinnbeteiligung von Lebensversicherungen. Eine neue Verordnung soll ab 1.1.2007 die Berechnung der Gewinnbeteiligung für Konsumenten verständlich und nachvollziehbar machen.
Wien (OTS) - Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA wird mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007 eine Gewinnbeteiligungs-Verordnung für Lebensversicherungen erlassen. Die diesbezüglichen - medial diskutierten Missverständnisse - konnten in einem Gipfelgespräch zwischen FMA-Vorstand und Spitzenvertretern der Versicherungswirtschaft ausgeräumt werden. "Das Gespräch verlief durchaus positiv und sehr konstruktiv", so FMA-Vorstandsmitglied Dr. Heinrich Traumüller.
Gewinnscheine der Imperial Immobilienanlagen AG haben dramatisch an Wert verloren. Ein Grund für Anleger sofort kündigen zu wollen. Nach einer Entscheidung des OGH zu einer Knebelungsklausel in den Fond-Bedingungen ist das auch möglich. Das BMSG bietet Verbrauchern, die sich geschädigt fühlen, Hilfestellung an.
Das HG Wien beurteilt 11 Klauseln - vor allem zum Rückkaufswert und zu Kostenabzügen - in Lebensversicherungsverträgen der Generali Versichung als gesetzwidrig. Sie verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und gegen andere Vorgaben des KSchG.
Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert und zu Kostenabzügen in Lebensversicherungsverträgen der Vorsorge Luxemburg als gesetzwidrig. Die Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.
Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert und zu Kostenabzügen in Lebensversicherungsverträgen der Aspecta Lebensversicherung AG als gesetzwidrig. Die Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - beim HG Wien ein Verfahren gegen die Vorsorge Luxemburg zur Frage der Kostenabzüge und Rückkaufswerte.
Knebelungsverträge binden Versicherungskunden auf mindestens 10 Jahre.
Die Oberösterreichische Versicherung lenkt als erste Lebensversicherung ein: Die Versicherung zahlt - nach Klage - einen höheren Rückkaufswert aus.
Die Bausparkasse Wüstenrot verlangt bei laufenden Bausparkrediten von ihren Kunden Umstellungsgebühren für die Senkung des Zinssatzes. Möchte der Kunde statt eines Zinssatzes von 6 % einen niedrigeren Zinssatz, so muss er eine Gebühr von 1 % der offenen Kreditsumme bezahlen.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - gegen die Werbung der PSK für Ihren "Kreditkoffer" geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
Die PSK, deren Rechtsnachfolgerin seit 2005 die BAWAG ist, versendete Werbeprospekte, in denen sie ihren "Kreditkoffer" bewarb - "Kredite iHv 4000 EUR, 8000 EUR oder 12.000 EUR um Monatsraten zu 149 EUR, alles inklusive".
Der VKI sowie die Arbeiterkammern führen um die Verrechnung von Zinsen bei variabel verzinsten Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1.3.1997 seit Jahren einen erbitterten Streit vor den Gerichten. Nun kündigt der BAWAG-Chef - laut APA - ein Einlenken im Sinn der Lösung mit den Sparkassen an.
Das Urteil ist noch druckfrisch. Wir versuchen eine erste Analyse:
Der OGH erklärt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI gegen die BAWAG - deren Zinsänderungsklausel in den AGB für Sparbücher für unwirksam. Die Banken werden nunmehr gezwungen verzinste Sparbücher so transparent zu gestalten, dass Zinssenkungen nachvollziehbar und auch Zinserhöhungen wirksam werden. Das gilt auch bei bestehenden Sparbüchern. Die Zinsgestaltung in der Vergangenheit wird - an der Messlatte der OGH-Entscheidung - zu überprüfen sein; den Banken drohen unter Umständen beachtliche Forderungen von Sparbuchinhabern.
Bei Lebensversicherungen sind Rückkaufswerte und Kostenabzüge nach Einschätzung des VKI oft undeutlich dargestellt. Der VKI führt daher im Auftrag des BMSG mehr als 10 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Lebensversicherungen.
Staatssekretär beauftragt VKI mit der Vertretung von Geschädigten auf Grund intransparenter Rückkaufsklauseln
VKI gewinnt gegen Kapital und Wert Schadenersatzprozess wegen falscher Anlageberatung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Finanzdienstleistungsanbieter hat keine Konzession.
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt mit Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts der Wiener Zeitung vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit dem Anbieter Apex Trading Group.
Der VKI hat die Bank Austria - im Auftrag des BMSG - auf Unterlassung geklagt, weil an den Bargeldautomaten in den Selbstbedienungsfoyers der Bank den Kunden - vor der Behebung vor Bargeld - ein Kontostand angezeigt wird, in dem auch noch nicht wertgestellte Buchungen aufscheinen. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Die beiden flüchtigen AMIS-Manager wurden von örtlichen Behörden festgenommen. Die venezolanische Staatsanwaltschaft verhängte sofort die Auslieferungshaft.
Neuer Generaldirektor Nowotny soll das Bild einer verbraucherfeindlichen Bank wieder zurechtrücken
Utl.: Bis zu 80 Prozent der Kundengelder werden in Aktien angelegt. =
Utl.: Medienberichte lassen tausende geschädigte Anleger befürchten =
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - 12 Lebensversicherungen wegen intransparenter Klauseln zum Rückkaufswert geklagt. Nach positiven Urteilen gegen Uniqa und Beamtenversicherung liegt jetz auch ein klagsstattgebendes Urteil gegen die Victoria-Versicherung vor.
Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert in Lebensversicherungsverträgen der Victoria Versicherung als gesetzwidrig. Die Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.
Den Medien ist zu entnehmen, dass 16.000 Anleger der Firma AMIS um rund 70 Mio Euro zittern müssten. Wir können das dzt nicht überprüfen, bieten aber das, was wir an Fakten recherchieren konnten als Information an.
Kritik an Finanzaufsichtsbehörden / ARGE AMIS verzeichnet bereits mehr als 500 registrierte Geschädigte
Angaben über Zinskosten der Banken oder Provisionen des Vermittlers sind auf Websites, bei persönlichen Gesprächen und auch telefonisch mager
VKI gewinnt zwei erste Verbandsklagen gegen Lebensversicherungen. Überprüfung von Rückkaufswerten und Unterstützung bei Nachforderungen.
AKNÖ-Konsumentenschützer warnen vor voreiligem Vertragsabschluss.
Vergleich mit Salzburger Sparkasse bringt Geschädigten des WEB-Skandals spät aber doch Schadenersatz für verlorenes Kapital
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