Luftrecht-Online.de
Umfassende und sehr brauchbare Sammlung der einschlägigen Normen im Volltext, Urteile, Literatur, Links zum Luftfahrtrecht
Umfassende und sehr brauchbare Sammlung der einschlägigen Normen im Volltext, Urteile, Literatur, Links zum Luftfahrtrecht
Grundsätzliche Informationen zum österreichischen Luftfahrtrecht.
Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Verkehrsrecht zum Download. Daneben finden sich auf der Hauptseite Tips und Studien des Kuratoriums zur Vermeidung von Unfällen in Verkehr,Haushalt und Friezeit sowie zur Brand- und Einbruchsschutz.
Hier soll die vielfältige Arbeit der Richter und deren Position im Staatsgefüge dargestell, Hintergründe erklärt und die Sprache der Gerichte verständlicher gemacht werden. Mit der Möglichkeit, zwei Diskussionsforen zu nutzen: 1.Allgemeines zur Justiz und 2. Internet und Recht.
Aufgabe und Tätigkeit der Volksanwaltschaft dar. Sie soll vor allem rechtsuchende Bürger darüber informieren, ob und wie sie die Hilfe der Volksanwaltschaft in Anspruch nehmen können. Mit dieser Darstellung soll aber auch ein Behelf für den Schulunterricht, für amtliche Stellen und für alle gegeben werden, die an Fragen des Rechtsstaates und der Demokratie interessiert sind.
Die Wiener Patientenanwaltschaft (WPA) ist eine Einrichtung des Landes Wien. Sie berät über das Wiener Gesunheitswesen, Pflegegeld, Soziale Dienste, prüft Anregungen und Beschwerden von Patienten, vermittelt bei Konflikten im Gesundheitsbereich. Keine Vertretung von Patienten vor Gericht.
Die Europäische Verbraucherberatung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ist eines von derzeit fünfzehn Verbraucherzentren, die von der Europäischen Union im Rahmen des Projektes "Euroguichet" eingerichtet wurden.Die Webseite enthält Berichte zu grenzüberschreitenden Verbraucherthemen, etwa zu Reise und Auto, mit aktuellen und praktischen Tipps und Informationen. Kontaktstelle für grenzüberschreitende Verbraucherprobleme.
Zeitschrift des Vereins für Konsumenteninformation, die monatlich erscheint. Auf der Webseite findet man die Berichte und Tests sowohl der aktuellen als auch vorangegangenen Ausgaben, mit Archiv und Suchfunktion. Abopflichtig.
Auf der Webseite finden sich neben Informationen über aktuelle Gesetzesvorhaben und der Gerichtsdatenbank auch zahlreiche Gerichtsformulare zum Download, die Möglichkeit der kostenpflichtigen Grund- und Firmenbuchabfrage, die Ediktsdatei des Bundes, Broschüren zum Download, Informationen über Rechtsberatungsstellen sowie Verfahrenshilfe in Österreich.
Auf dieser Seite findet man neben allgemeinen Informationen und ausgewählten Entscheidungen des VwGH auch eine Auflistung der aktuellen Vorabentscheidungsverfahren (EuGH), Anträge an den VfGH,sowie eine von der Bibliothek des VwGH erstellte Dokumentation zum Europarecht.
Allgemeine Informationen zur Organisation des Verfassungsgerichtshofes, sowie ausgewählte aktuelle Entscheidungen und Pürfbeschlüsse im Volltext.
Schweizer Rechtsinformation und Gesetze online.
Deutsche Rechtsplattform (Urteile, Tipps, Anwaltssuche)
Deutsche Entscheidungen zum Verbraucherrecht.
Deutsches Bundesrecht
Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg
Rechtspolitische Berichte zu ausgewählten Verbraucherschutzthemen (Stellungnahmen, Analyse und Empfehlungen etwa in den Bereichen Reiserecht, Finanzdienstleistungen, Wettbewerb etc) sowie Berichte über die Entwicklungen im Konsumentenschutz in 19 europäischen Staaten zum Download.
Zahlreiche Informationen über die EU-Mitgliedstaaten, das Gemeinschaftsrecht, internationales Recht und diverse zivil- und handelsrechtliche Themen- Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, Verfahrensrecht, anwendbares Recht, Vollstreckung, Gerichtskosten, außergerichliche Streitbeilegung.
Rechtsvorschriften des Bundeslandes Wien
Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte ist die gesetzliche Interessensvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Die Webseite der Sektion Konsumentenschutz im Bundesministerium für Soziales und Generationen. Rechtspolitik, Informations- Broschüren zum Download, Muster-Heimvertrag, Informationen über Produktsicherheit.
Österreichische Gesetze und Verordnungen in der aktuellen Fassung, Bundesgesetzblätter authentisch ab 2004
Europäische Rechtsnormen
Auf der Seite www.parlinkom.gv.at finden sich sowohl Regierungsvorlagen als auch Begutachtungsentwürfe von Gesetzen, die von einzelnen Ministerien erarbeitet worden sind. Dabei sind auch die Stellungnahmen im Zuge einer Begutachtung einsehbar.
Utl.: OGH verneint Verbrauchergerichtsstand, wenn Konsumenten Ansprüche an VKI zur Klage abtreten.
VKI fordert von Salzburger Sparkasse und ERSTE-Gruppe Schadenersatz für getäuschte Anleger und bietet - zur raschen Lösung - Vergleichsgespräche an.
Utl.: Konsumentenschutzstaatssekretär fordert von Salzburger Sparkasse und ERSTE-Gruppe Schadenersatz für getäuschte Anleger und bietet Vergleichsgespräche an.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte Gulet - im Auftrag des BMSG - wegen unlauteren Wettbewerbes.
Utl.: AK gewinnt Musterverfahren - Genaue Prüfung der Rücktrittsbelehrung bei Haustürgeschäften kann sich lohnen
Utl.: Beschwerden wegen hoher Telefonkosten häufen sich - Fairness und Transparenz gefordert
Der u.a. für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs hat über die Frage der Hinweispflicht des behandelnden Arztes über schwerwiegende Nebenwirkungen von verordneten Medikamenten entschieden. (Mitteilung Pressestelle des BGH Nr. 48/2005)
Die nachträglichen Reisepreiserhöhungen des Reiseveranstalters GULET vom Sommer 2004 sind unzulässig. Das HG Wien hält fest, dass die Verwendung der Allgemeinen Reisebedingungen alleine zu keiner Preiserhöhung berechtigt.
Nach Angaben des "Spiegel" (Ausgabe 14.3.2005) wurde der Geschäftsführer der Firma Prince of Wales, Ricky Kripalani, am 10.3.2005 in München festgenommen.
Prinzipiell besteht bei Bestellung von Waren oder Dienstleistungen über Internet nach dem Fernabsatzgesetz ein Rücktrittsrecht von 7 Werktagen. Eine Ausnahme sieht das Gesetz bei „Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung“ vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass die Autovermietung eben dieser Ausnahme unterliegt und daher kein Rücktrittsrecht des Verbrauchers besteht.
Im Herbst 2003 hat der OGH die Fachwelt überrascht: Rückforderungsansprüche auf zuviel bezahlte Kreditzinsen würden - analog zu Miet- und Kleingartenrecht - binnen 3 Jahren (und nicht wie sonst üblich 30 Jahren) verjähren. Offen blieb die entscheidende Frage: Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Der Erbringer von Dienstleistungen iSd § 13 Z 1 bis 4 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) darf keine Veranlagungen empfehlen, die mit den Interessen des Kunden nicht übereinstimmen.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage gegen die AUA auch in zweiter Instanz beim OLG Wien. Die Gerichte haben alle 19 eingeklagten Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der AUA als rechtswidrig eingestuft.
In seiner Berufungsentscheidung erklärte das OLG Wien die Bank für eine auf eine Kundin getätigten Überfall für haftbar, da die Bank vertragliche Verkehrssicherungspflichten nicht erfüllte. Das Erstgericht (siehe VRInfo 2/2005) hatte der Kundin noch ein Mitverschulden angelastet, das Berufungsgericht verwarf jedoch diese Rechtsansicht.
Vor dem LG Salzburg hat der - mit über 3200 Klägern - wohl größte Zivilprozess Österreichs begonnen. Es kam zu keinem Vergleichsabschluss, wohl aber zu einer Streitwertvereinbarung zur Dämpfung des Kostenrisikos für beide Streitteile.
Als Berufungsinstanz in einem Musterverfahren der AK hatte sich das HG Wien mit der Verjährungsfrage im "Zinsenstreit" zu befassen. Unabhängig davon, ob die strittige dreijährige oder die regelmäßige dreißigjährige Verjährungsfrist zur Anwendung komme, könne der Anspruch auf Rückforderung zuviel bezahlter Zinsen frühestens mit Saldoziehung im Kontokorrent zu verjähren beginnen. Gemäß Rechtsprechung des OGH findet diese Saldoziehung am Ende der Laufzeit des Kredites statt und ist zu unterscheiden von den bereits während der Laufzeit übermittelten "Tagessaldi".
Der Importeur haftet für eine fehlerhafte Kindertauchbrille, wenn das Glas in scharfkantige Splitter zerbricht. Das Herumtoben im Hallenbad ist als normale Nutzung anzusehen.
Die S-Bausparkasse verzichtet in einer Vereinbarung mit BMSG, VKI und AK bei der vorzeitigen Rückzahlung von Bausparkrediten zu einem Großteil auf die Verrechnung einer Vorfälligkeitsgebühr.
Die irreführenden Aussagen der Verkäufer über die angeblichen positiven Eigenschaften der Magnetfeldtherapie erlauben eine Vertragsaufhebung wegen Irrtums.
Der Reiseveranstalter Delphin Touristik hat in einem Vergleich mit dem VKI zugestanden, dass die nachträglichen Preiserhöhungen im Sommer 2004 unzulässig sind. Die Erhöhungen (Kerosinpreiszuschläge) werden zurückgezahlt.
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