VKI/Schneechaos und Hotelstorno
Utl.: Keine Entgelt- oder Stornopflicht, wenn gebuchtes Hotel nachhaltig und für alle Gäste nicht erreichbar
Utl.: Keine Entgelt- oder Stornopflicht, wenn gebuchtes Hotel nachhaltig und für alle Gäste nicht erreichbar
Der Kläger hatte über mehrere Jahre im Zuge seiner Spielsucht über € 200.000,- in den Casinos der Beklagten verloren. Der OGH klärte nun endgültig, dass die Beklagte den Verlust zu ersetzten habe.
Verbraucherschutzministerin Künast kündigt an, dass - im Lichte eines brandneuen Gutachtens - in Deutschland verbesserter Rechtsschutz für Verbraucher diskutiert werden soll und insbesondere auch die Einführung von Sammel- oder Gruppenklagen erwogen wird.
Weil die Bank in ihrer Filiale nicht für ausreichend Sichtschutz für Bargeldtransaktionen bot, wurde ihr ein Mitverschulden bei einem Raubüberfall angelastet, welcher kurz nach Verlassen der Bank stattgefunden hat. Die Täter hatten offenbar in der Bankfiliale beobachtet, wie das spätere Opfer einen höheren Geldbetrag abgehoben hatte.
Rechtsschutzversicherungen müssen bei Klagen auf Auszahlung eines versprochenen Gewinnes nach § 5j KSchG Versicherungsschutz in der Sparte Vertragsrechtsschutz gewähren.
Utl.: Streitpunkt Verjährungsfrist.
Der BGH hatte über Unterlassungsklagen von Verbraucherzentralen hinsichtlich der Zulässigkeit von Klauseln in Preisverzeichnissen zweier Kreditinstitute zu entscheiden, die ein Entgelt für die Übertragung von Wertpapieren von einem in ein anderes Depot vorsahen und hat beide Klauseln für unzulässig erklärt.
Der BGH erklärte die in den AGB des Betreibers einer Autowaschanlage begründete Haftungsbeschränkungen, mit denen der Betreiber seine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken und sich auch für sämtliche Folgeschäden - unabhängig von der Art des unmittelbaren Schadens - von leichter Fahrlässigkeit freizeichnen wollte, unwirksam.
Durch vorbildhaftes Verhalten des Finanzdienstleisters AWD konnte nun, nach Verhandlungen mit dem Konsumentenschutzministerium und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie nach sorgfältiger Prüfung von Einzelfällen eine konsumentenfreundliche Lösung für geschädigte Kleinanleger eines von der BODEN-INVEST KEG (ein Unternehmen der Kapital Wert AG) in den 90er Jahren initiierten Produktes (Beteiligung "Flexibel") erzielt werden: Die Betroffenen werden nahezu 100 Prozent ihres Kapitals erhalten.
Die im Sommer 2004 vom Reiseveranstalter TUI verrechneten Kerosinzuschläge verstoßen nach Auffassung des HG Wien gegen § 31c KSchG.
Neben den zahlreichen anhängigen Schadenersatzklagen gegen die Salzburger Sparkasse (siehe VRInfo 12/2004) hinsichtlich jener Schäden, die der "WEB-Skandal" hervorbrachte, wird von manchen Geschädigten auch der Raiffeisenverband Salzburg - erfolgreich - zur Haftung herangezogen, weil dieser bei Aufnahme von Krediten zum Erwerb der sogenannten Hausanteilscheine die Kreditnehmer nicht über die finanzielle Situation der Hausanteilscheinsgesellschaften aufklärte habe.
Die im Sommer 2004 vom Reiseveranstalter Tai Pan verrechneten Kerosinzuschläge verstoßen nach Auffassung des HG Wien gegen § 31c KSchG.
Das Unterlassungsgebot in Verfahren nach § 28 KSchG muss sich auf Vertragsformblätter und Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen. Einfache Aufrundungsbestimmungen in Fremdwährungskrediten verstoßen gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG.
Bei fehlender Aufklärung durch eine Textilreinigung über mögliche Veränderungen in Qualität und Farbe einer Lederjacke und unsachgemäßer Reinigung besteht ein Anspruch auf Wandlung des Werkvertrages und Schadenersatz.
Mit 1.1.2005 trat eine Änderung der Verfahrensrichtlinien des Streitschlichtungsverfahrens nach § 122 Abs 1 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) in Kraft. Die wesentlichen Punkte dieses Verfahrens sollen im folgenden kurz dargestellt werden. Weitere Informationen finden sich hierzu auf der Website der RTR (http://www.rtr.at).
Utl.: Aufrundungsklausel bei Fremdwährungskrediten gesetzwidrig. Bank muss Zinsen zurückzahlen.
Auch einfache Aufrundungsbestimmungen in Fremdwährunsgkrediten verstoßen gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG und sind unwirksam. Kreditnehmer bekommen nach Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - Geld zurück.
Utl.: Wegfall der Geschäftsgrundlage für Erholungsreise
Utl.: Betrag geht im Namen der Klägerin an St. Anna Kinderspital.
Der BGH hat entschieden, dass bei Internet-Auktionen nach der Fernabsatzrichtlinie bei Verbrauchergeschäften ein Rücktrittsrecht zusteht. Diese Entscheidung hat auch für Österreich Vorbildcharakter.
Ein altes germanisches Rechtsprichwort sagt: "Augen auf, Kauf ist Kauf"; will sagen: Von einem gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht einfach wieder zurücktreten. Man kann also nicht davon ausgehen, dass man eine Kaufsache einfach wieder zurückgeben bzw. umtauschen kann.
Im Konflikt um die Höhe der sogenannte "Flucht-Steuer" (Portierungsentgelt) hat nun das Handelsgericht Wien per Einstweiliger Verfügung T-Mobile untersagt, mehr als 12 Euro zu verlangen. Bisher hatte T-Mobile hierfür ein Entgelt von 35 Euro eingehoben.
Die Bank muss einen sogenannten Interzedenten (Mitschuldner, Bürge oder Garant) auf die wirtschaftliche Lage des (Haupt-)Schuldners hinweisen, falls die Bank erkennt oder erkennen müsste, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht begleichen können wird. Unterlässt die Bank diese Aufklärung des Interzedenten, so haftet dieser nur, falls er die Haftung auch bei korrekter Information übernommen hätte.
In Schweden gibt es seit 1.1.2003 ein Gesetz über Gruppenverfahren und in Deutschland wird ein Gesetz für Musterprozesse von Kapitalanlegern vorbereitet.
Alle vier Parlamentsparteien haben im Justizausschuss das BMJ aufgefordert, "Massenklagen" in der ZPO "sachgerecht und ökonomisch" zu regeln. Dieser Vorstoß findet breite Zustimmung.
Nachdem der OGH bereits in einem Verfahren einen Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag angesichts der dramatischen Terroranschläge am 11. September 2001 für zulässig erachtet hat, sieht er nun in der Frage, ob bzw. innerhalb welcher Grenzen der Rücktritt von einem Personenbeförderungsvertrag aufgrund der Unzumutbarkeit des Reiseantritts zulässig ist, keine erhebliche Rechtsfrage.
Im Sommer 2004 sorgten massive Erkrankungen an Brech-Durchfall der Reisenden in einem türkischen Club-Hotel für großes mediales Aufsehen. Der VKI klagt nunmehr den Reiseveranstalter - im Auftrag des BMSG und von Rechtsschutzversicherungen - für 54 Personen auf Schadenersatz in Höhe von rund 54.000 Euro.
Vor dem Frankfurter Landgericht begann am 23.11.2004 ein Megaprozess gegen die Deutsche Telekom. Über 14.000 Kleinaktionäre klagen diese auf Schadenersatz wegen angeblich geschönter Aktien-Emission.
Der OGH stellt klar, dass auch die einfache Aufrundung gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG verstößt. Eine derartige Aufrundung ist somit auch dann gesetzwidrig, wenn es zu keiner "Aufrundungsspirale" kommt.
VKI-Verbandsklage kippte "Nur-Malus"-System bei Generali Kfz-Kaskoversicherung.
Die Salzburger Sparkasse agiert im WEB-Zivilprozess weiter als wirtschaftlicher "Goliath".
Die einseitigen Preiserhöhungen der Reiseveranstalter werden gerichtlich geprüft. Ruefa lenkt ein.
Heutige Entscheidung des deutschen BGH hat auch für Österreich Vorbildcharakter.
Guthabenverfall bei Wertkarten-Handys laut OGH gesetzwidrig. Betreiber sind mit Umsetzung säumig.
Eine Konventionalstrafe bei Ausübung eines Rücktrittsrechtes oder einen Anspruch auf ein Beratungshonorar selbst bei Nichtzustandekommen eines Versicherungsvertrages.
Von einem Model-Seminar kann man analog § 3 Abs 2 KSchG zurücktreten, wenn man in die Räume der Agentur über Inserate zu Castings gelockt wurde und bei der Terminvereinbarung keine Aufklärung erfolgt ist.
Das HG Wien hebt in einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMSG - einen Lebensversicherungsvertrag wegen fehlerhafter Beratung zum Anlagerisiko und zur Kostenbelastung wegen Irrtums auf und verurteilt die Versicherung zur Rückzahlung aller einbezahlten Prämien.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - sieben Reiseveranstalter (TUI, Gulet, Neckermann, Tai Pan, Nazar, Delphin, Ruefa) mit Verbandsklage geklagt. Im November finden die ersten Gerichtstermine statt.
Der OGH geht bei einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - davon aus, dass eine Klausel, wonach ein geladenes Guthaben für ein Wertkartenmobiltelefon nach einer bestimmten Zeit verfällt, falls nicht erneut ein Guthaben geladen wird, gemäß § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend und rechtswidrig ist.
Der BGHS Wien hält in einem Parallelverfahren - in erster Instanz - die Reise nicht für unzumutbar.
Das "Nur-Malus-System" der Generali Versicherung verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Versicherungsnehmer bekommen nach Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - erhöhte Prämien zurück und sind neu einzustufen.
Der BGH hält den PIN-Code bei Maestro-Karten für sicher. Die Behauptung, der Dieb habe den Code errechnen können, hilft dem Kontoinhaber im Fall eines Kartenmissbrauches nicht. Der erste Anschein spricht für die Bank - ein Rückschlag für Verbraucherschützer. Diese organisieren Sammelklagen.
In einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - hat das OLG Wien bestätigt, dass Inseratwerbung mit Casting-Terminen für Model-Seminare sittenwidrig und verboten ist.
Nach den Anschlägen auf Touristen auf der Halbinsel Sinai hat das Außenministerium eine entsprechende Reisewarnung ausgegeben. Solange diese aufrecht ist können Reisende jedenfalls - wenn keine angemessene Umbuchung angeboten wird - kostenlos von der gebuchten Reise zurücktreten.
Der VKI hatte im Auftrag des BMSG eine private Unfallversicherung auf Zahlung von Taggeld nach einem Unfall geklagt. Die Versicherung hatte argumentiert, dass ein Anspruch auf Taggeld nach den AUVB 1994 nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit im Beruf zu leisten wäre, bei Arbeitslosigkeit bestünde hingegen kein Anspruch auf Taggeld.
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