Verfassungsgerichtshof: § 5j KSchG verfassungskonform
§ 5j KSchG, der es Empfängern von Gewinnmitteilungen ermöglicht, die versprochenen Gewinne gerichtlich einzufordern, ist nicht verfassungswidrig. Ebenso hatten schon zuvor Höchstgerichte in Österreich (OGH) und Deutschland (zu § 661a BGB) entschieden.