VKI-Sammelklagen nicht verjährt
Weitere Gerichtsurteile geben dem VKI im Zinsenstreit mit den Banken Recht.
Weitere Gerichtsurteile geben dem VKI im Zinsenstreit mit den Banken Recht.
Kommt jemand durch einen ärztlichen Kunstfehler zu Schaden, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist - sofern die anspruchsbegründeten Umstände nicht als wahrscheinlich zu betrachten sind - nicht vor der positiven Kenntnis (idR durch ein Sachverständigengutachten), dass es sich tatsächlich um einem Kunstfehler handelt.
OGH entscheidet in Rechtsschutzfall gegen Bank: Die Klausel ist nichtig und Verjährung beginnt erst mit Überzahlung.
Das OLG Wien hob die Entscheidung des HG Wien, worin - in vermeintlicher Anlehnung an die in demselben Verfahren ergangene Entscheidung 2 Ob 106/03g - sämtliche Ansprüche jener Kreditnehmer abgewiesen wurden, deren Kreditrückzahlung länger als drei Jahre zurück lagen, auf. Die Berufungsinstanz betrachtete insb die in der Sammelklage geltend gemachten Schadenersatzansprüche von rund 130 Kreditnehmern wegen überhöhter Zinsforderungen für berechtigt.
Wie bereits in OLG Wien 31.5.2005, 4 R 246/04g wurde auch in dieser zweiten anhängigen Sammelklage des VKI (zusammen mit den AK von Kärnten, Tirol und Vorarlberg) die Entscheidung des Erstgerichtes aufgehoben, welche in einem Teilurteil die Ansprüche jener Kreditnehmer abgewiesen hatte, deren Kreditrückzahlung mehr als drei Jahre vor Klagseinbringung stattfand.
Nun geht es Schlag auf Schlag - weitere Sammelklage nicht verjährt und Schadenersatz dem Grunde nach anerkannt.
Weitere erfreuliche Gerichtsurteile geben dem VKI im
Zinsenstreit mit Banken Recht.
Wien (BMSG/STS) - Nach Ansicht der Konsumentenschutzsektion des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz erfüllen die von der Salzburg AG und von der Energie AG Oberösterreich verwendeten Preisgleitklauseln die Kriterien nicht hinreichend.
Die Generali Versicherung hat nach Klagseinbringung jene Prämien zurückgezahlt, welche auf Grund der gesetzwidrigen "Nur-Malus-Klausel" vor mehr als drei Jahren zu viel verrechnet wurden.
Wien (BMSG/STS) - Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek hat gemeinsam mit Justizministerin Karin Miklautsch und Vertretern des Versicherungsverbandes Österreich die Gespräche über die Storno-Bedingungen von Lebensversicherungen wieder aufgenommen. "Ich hoffe, dass wir diesbezüglich gemeinsam eine Lösung im Interesse der Kunden finden".
Die Richtlinie ist damit in Kraft getreten, die Mitgliedstaaten haben nun zweieinhalb Jahre für ihre vollständige Umsetzung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes für den Folgeschaden aus der unsachgemäßen Reparatur eines Pkw durch den Lenker.
Der VKI klagt - im Auftrag des BMSG - einen auf Maturareisen spezialisierten Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung wegen mangelhafter Leistungserbringung.
BAWAG/PSK streicht "11 Cent Transaktionsentgelt" - Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek zeigt sich erfreut.
Das OLG Wien bestätigt die Unzulässigkeit der von GULET veranlassten nachträglichen Reisepreiserhöhungen. Diese Erhöhungen verstoßen gegen § 31c KSchG.
Der VKI hat in einem Verfahren zur Frage der Zulässigkeit nachträglicher Preiserhöhungen nunmehr auch in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gewonnen.
Bei seiner Plenarsitzung am 6.6.2005 empfahl das Gremium der ORF-Geschäftsführung, den Quiz Express "ersatzlos einzustellen".
Den Traum vom eigenen Haus erfüllen sich heute schon mehr als 30 Prozent der Österreicher mit einem Fertighaus. Ein neuer Ratgeber informiert, worauf bei der Errichtung eines Fertighauses zu achten ist.
Wien (BMSG/STS) - Das Konsumentenschutzministerium gab Ende 2004 bei der Arge Daten eine Überprüfung österreichischer Webshops in Auftrag. Untersucht wurde, inwieweit konsumentenrelevante Rechtsvorschriften von heimischen Internet-Händlern eingehalten werden. Es wurden vor allem jene Bestimmungen überprüft, die es KonsumentInnen erleichtern, Geschäfte sicher über das Internet abzuwickeln.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor unseriösen Anbietern von Finanzdienstleistungen, die sich als Referenz auf nicht autorisierte vermeintliche Aufsichtsinstitutionen berufen.
Die AK kritisiert, dass der Ministerrat den Schutz vor irreführender Lebensmittel-Gesundheitswerbung aufweicht: geschwächte Verbote - Verankerung von Nährwertprofilen mit Ausnahmen - Zulassungsverfahren nur für neue Angaben
Abgeschwächte Verbote - Verankerung von Nährwertprofilen mit Ausnahmen - Zulassungsverfahren nur für neue Angaben
Erfreut reagierte heute Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek über das Einlenken des Reiseveranstalters Nazar in einem Verbandsklagsverfahren, das der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführt hat.
Klage gegen 18-Monate-Bindung gescheitert.
Klage gegen 18-Monate-Bindung gescheitert. Dem VKI wurde aus der Mobilfunk-Branche ein interessantes Urteil des OGH zugeleitet.
OGH: Penny muß - nach Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMSG - ab sofort irreführende Preiswerbung unterlassen.
OGH: Penny muß - nach Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMSG - ab sofort irreführende Preiswerbung unterlassen.
In einem Rechtsschutz-Prozess von Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser hat der OGH klargestellt, dass die Verwendung gesetzwidriger Zinsanpassungsklauseln und die Unterlassung entsprechender Zinsanpassungen schadenersatzpflichtig machen und der Anspruch auf Schadenersatz erst binnen drei Jahren ab subjektiver Kenntnis von Schaden und Schädiger verjährt.
Der Reiseveranstalter Nazar hat sich in einem Vergleich verpflichtet, die nachträglichen Preiserhöhungen vom Sommer 2004 zurückzuzahlen. Die Unzulässigkeit der Erhöhungen wurde eingestanden.
Der Reiseveranstalter Nazar hat sich in einem Vergleich verpflichtet, die nachträglichen Preiserhöhungen aus dem Sommer 2004 zurückzuzahlen. Die Unzulässigkeit der Erhöhungen wurde eingestanden.
Der Bund der Versicherten hat mit einer Sammelklage erreicht, dass Verbraucher einen höheren Rückkaufswert ausgezahlt bekommen.
Nachdem der deutsche BGH Gebühren für Depotüberträge für unzulässig erklärte (siehe bereits VRInfo 1/2005) hat sich nun in einem ersten Abmahnverfahren des VKI - im Auftrag des BMSG -die Osttiroler Volksbank Lienz einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unterworfen.
Der OGH sieht beim Gebrauchtwagenkauf keine Aufklärungspflicht über die Eigenschaft "Fahrschulauto", wenn nicht extra danach gefragt wird.
Ein Badeurlaub ohne Bademöglichkeit hat für einen Rollstuhlfahrer noch einen Restnutzen von 65% des Reisepreises, begründet aber einen Anspruch auf Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude.
Das BMSG und das BMJ veranstalten gemeinsam am 27.6.2005 ein Symposium zum Thema "Sammelklagen". Termin vormerken!
Der OGH spricht dem Bruder eines tödlich Verunfallten € 9.000,-- Schmerzengeld zu.
Unbestimmte Zinsanpassungsklauseln waren gesetzwidrig, das begründet Anspruch auf Schadenersatz und die Verjährung der Rückforderung zuviel bezahlter Zinsen beginnt erst mit "Überzahlung" des Kredites.
Unbestimmte Zinsanpassungsklauseln gesetzwidrig. Anspruch auf Schadenersatz und Verjährung der Rückforderung zuviel bezahlter Zinsen erst mit "Überzahlung" des Kredites.
Am 26.5.2005 stimmte das Europäische Parlament über den Kommissionsvorschlag der sogenannten "Health Claims" -Verordnung ab.
Die kritischen Punkte, nämlich die Festlegung von Nährwertprofilen und das Zulassungsverfahren wurden eliminiert.
Zum Stand der Judiaktur des Obersten Gerichtshofes (OGH) im Streit zwischen Konsumentenschützern und einem Teil der Banken.
Gem einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm genügt der Hinweis auf das gesetzliche Rücktrittsrecht bei einer Auktion über ebay nicht auf der sogn "mich"-Seite.
In einer aktuellen Entscheidung hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm einem Verkäufer untersagt, im geschäftlichen Verkehr Verbraucher im Internet zur Abgabe von Bestellungen aufzufordern, wenn auf der Internetseite auf das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nur unter dem Punkt "mich" in der Rubrik "Angaben zum Verkäufer" hingewiesen wird. Der Spezialsenat des Oberlandesgerichts hat damit die Berufung des Verkäufers gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig zurückgewiesen.
Der BGH hatte sich mit der Frage auseinander zusetzen, welcher Vertragstypus ein Access-Provider-Vertrag darstellt bzw welchem er am nächsten kommt. Die Beantwortung dieser Frage hat auch ganz praktische Auswirkungen - etwa die Zulässigkeit der höchstmöglichen Mindestvertragsdauer bei Internet- oder Mobilfunkverträgen.
Das HG Wien hat einen Konkursantrag gegen die Prior Produkt VertriebsgmbH abgewiesen. Forderungen der Gläubiger wurden erfüllt.
Die Bausparkasse Wüstenrot macht die Erhöhung der Kontoführungsgebühren bei Verträgen der ehemaligen LBA Landesbausparkasse rückgängig.
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