Info: Unterlassungsvergleich irreführender Fixpreiswerbung bei Pauschalreisen
Gulet hat sich gegenüber dem VKI verpflichtet, irreführende Preisangaben bei Reiseangeboten hinkünftig zu unterlassen.
Gulet hat sich gegenüber dem VKI verpflichtet, irreführende Preisangaben bei Reiseangeboten hinkünftig zu unterlassen.
EU-Gerichtshof hebt Abweisungsbescheid der EU-Kommission wegen Nichtigkeit auf.
Im Herbst 2003 hat der OGH die Fachwelt überrascht: Rückforderungsansprüche auf zuviel bezahlte Kreditzinsen würden - analog zu Miet- und Kleingartenrecht - binnen 3 Jahren (und nicht wie sonst üblich 30 Jahren) verjähren. Offen blieb die entscheidende Frage: Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Der VKI geht gegen unklare Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen vor, in denen die Kostenbelastung nur undeutlich angegeben wird.
BMAA stellte erhöhtes Sicherheitsrisiko fest, sprach aber keine Reisewarnung aus.
Der BGH erklärte eine Gebühr für die Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung abermals für unzulässig und erachtete die Inhaltskontrolle der §§ 307 ff BGB auch für eine interne Anweisung an die Bankmitarbeiter - also außerhalb von AGB - für zulässig.
Eine Person, die einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auf einen Gegenstand bezieht, der für einen nur teilweise privaten Zweck bestimmt ist, kann sich nicht auf die speziellen Zuständigkeitsvorschriften der Art 13-15 EuGVÜ (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) berufen, es sei denn, der berufliche Zweck ist derart nebensächlich, daß er im Gesamtzusammenhang des betreffenden Geschäftes eine nur ganz untergeordnete Rolle spielt, wobei die Tatsache, daß der beruflich-gewerbliche Zweck überwiegt, ohne Bedeutung ist.
OTS0028 5 WI 0873 NST0001 03.Mai 05
Versicherungskunden müssen derzeit die gesamte Provision des Vermittlers vorweg bezahlen.
VKI geht gegen unklare Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen vor, in denen die Kostenbelastung nur undeutlich angegeben wird.
OTS0109 5 WI 0416 NST0003 29.Apr 05
Ein Baumarkt wirbt mit einer Postwurfsendung für einen Aktionstag "-20% AUF ALLES". Im Kleinstdruck an unauffälliger Stelle werden zahlreiche Produkte von der Aktion ausgenommen.
VKI geht gegen unklare Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen vor, in denen die Kostenbelastung nur undeutlich angegeben wird.
Der Rat der Europäischen Union (in der Zusammensetzung "Wettbewerbsfähigkeit) hat am 18.4.2005 eine Richtlinie angenommen, mit der unlautere Geschäftspraktiken, welche die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, verboten werden.
Die S Bausparkasse verlangt bei bestehenden Darlehensverträgen die Abtretung der Rechte aus Lebensversicherungsverträgen. Der VKI sieht dafür keine Rechtsgrundlage.
VKI klagt Baustoffmarkt Öbau-Fetter in Wien wegen irreführender Blickfangwerbung.
VKI bekämpft erfolgreich irreführende Werbung für "Wellnessgetränk".
Bereits in einem Urteil vom 21.10.1997 hatte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Entgelte für die Rückgabe von Lastschriften mangels Kontodeckung für unzulässig erklärt. Nunmehr erklärte der BGH, die Verrechnung dieser Entgelte in Form eines "pauschalen Schadenersatzes" stelle eine Umgehung des damaligen Urteils dar.
Help-TV hat im Jahr 2002 aufgedeckt: Ein Veranstalter lockte mit Eltern und behinderte Kinder mit Theraphieangeboten mit freilebenden Delfinen ans Rote Meer. Die Delfine waren aber - jedenfalls zeitweilig - ausgeblieben. Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - wegen irreführender Werbung geklagt und nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen.
Ein Pariser Berufungsgericht gab am 22.4.2005 der französichen Verbraucherorganisation Union Fédérale des Consommateurs -Que Choisir Recht: Kopierschutzsysteme, die dem Kunden die Anfertigung einer Privatkopie verwehren, sind unzulässig.
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments enttäuschte letzte Woche die europäischen Verbraucherschützer schwer - die Europäische Kommission hatte in ihrem Vorschlag der sog "Health Claims"-Verordnung ein Verbot für gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln mit ungünstigem Nährwertprofil (zuviel Zucker, Fett oder Salz) vorgesehen. Die Parlamentarier sprachen sich gegen dieses Verbot aus- Süßigkeiten, fette Snacks oder stark gezuckerte Getränke dürften Konsumenten damit weiterhin als "positiv für Ihre Gesundheit" schmackhaft gemacht, Zuckerln als "ohne Fett" angepriesen werden.
Utl.: Dialer-Fälle stiegen 2004 weiter an - Rückgang für 2005 erwartet - 30 % der Beschwerden betrafen Mehrwertdienstgeschäfte der atms - Beschwerden über Mehrwert-SMS stark steigend
Das Landgericht Berlin hat heute eine Klage jener Firma, die die von Uschi Glas promotete Hautcreme hergestellt hat, gegen die Stiftung Warentest abgewiesen.
EuG-Entscheid auf VKI-Akteneinsicht in Kommissionsakte positiv - Laut österreichischem Kartellgesetz-Entwurf Einsichtnahmen in Kartellakt nur mit Zustimmung der Parteien möglich
EU-Gerichtshof hebt Abweisungsbescheid der EU-Kommission wegen Nichtigkeit auf.
Das HG Wien hat unter der Geschäftszahl (GZ) 6 S 34/05z den Konkurs über Prince of Wales eröffnet. Die Frist für die Forderungsanmeldung beim HG Wien ist der 24.5.2005. Die anschließende Prüfungstagsatzung findet am 7.6.2005 statt. Als Masseverwalter wurde Dr. Helmut Platzgummer, Kohlmarkt 14, 1010 Wien bestellt.
Sind alle Raubkopierer Verbrecher, wie es die Kampagne der Musikindustrie behauptet? Jeden-falls verunsichert fühlen sich viele Konsumenten, wie zahlreiche Anfragen in der Beratungsabtei-lung des Vereins für Konsumenteninformation zeigen. Die schlechte Nachricht: die Rechtslage ist strittig, eine generelle Entwarnung kann nicht gegeben werden.
Ein Filialleiter einer Bank hatte einen Kunden mit einem Duplikat eines Sparbuches getäuscht und geschädigt; die Bank haftet für den entstandenen Schaden.
Die Generali Versicherung verwendete gesetzwidrige "Nur-Malus"-Klauseln in der Kfz-Kasko-Versicherung. Konsumenten können zuviel bezahlte Prämien rückfordern. Die Versicherung argumentiert mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren; im Lichte einer Klage des VKI hat die Versicherung aber auch Prämien, die länger zurückliegen, bezahlt. Man will offenbar ein Urteil vermeiden.
Die Warnfunktion des § 15 Abs 2 WAG ist nicht erfüllt, wenn eine durch das Schriftbild vom übrigen Vertragstext nicht abgehobene Haftungsfreizeichnungsklausel in einem grau unterlegten Unterschriftenfeld erscheint.
Gemäß einem Erkenntnis des VwGH ist auch bei der Klauselkontrolle gem § 25 Abs 6 TKG durch die Telekom-Control-Kommission (TKK) die kundenfeindlichste (objektive) Auslegung - wie bei § 28 KSchG - heranzuziehen.
Der Erwerber beim Bauträgervertrag muss sich beim Rücktritt konkret auf die Voraussetzungen des gesetzlichen Rücktrittsrechts gem § 5 BTVG berufen, so der OGH.
Eine Person, die einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auf einen Gegenstand bezieht, der für einen nur teilweise privaten Zweck bestimmt ist, kann sich nicht auf die speziellen Zuständigkeits-vorschriften der Art 13-15 EuGVÜ berufen, es sei denn, der berufliche Zweck ist derart nebensäch-lich, dass er im Gesamtzusammenhang des betref-fenden Geschäftes eine nur ganz untergeordnete Rolle.
Die Zinsanpassung bei Unternehmerkrediten ist nach § 879 ABGB auf "billiges Ermessen" zu prüfen; die Verjährung von Rückforderungsansprüchen beginnt erst mit "Überzahlung" des Kredites und nicht schon bei Zahlung einer Pauschalrate, die zu hohe Zinsen enthält.
Einschränkungen der Versicherungssumme für bestimmte Risikobereiche (Sublimits) in den Versicherungsbedingungen sind auch dann wirksam, wenn sie mit den Angaben in der Polizze in Widerspruch stehen.
Das OLG Wien bestätigte die Rechtsansicht des HG Wien, das der Firma Prince of Wales aufgrund einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSG) die irreführende Werbung für "überwiegend industriell oder maschinell angefertigte Anzüge nach Kundenmaß" untersagt hatte.
Rund 100 Verbraucher aus Norddeutschland wollen mit einer von der Verbraucherzentrale Hamburg organisierten und finanzierten Sammelklage die Rechtmäßigkeit der aktuellen Gaspreise überprüfen lassen.
Zwei Vorstände und ein leitender Mitarbeiter der Salzburger Sparkasse wurden - der OGH bestätigte die Strafurteile - rechtskräftig als Beitragstäter zum WEB-Skandal verurteilt. Die Sparkasse lehnt dennoch einen raschen und gerechten Vergleich ab und setzt auf eine Neudurchführung der Beweisaufnahmen im Zivilverfahren.
Eine private Unfallversicherung muss nach den AUVB 1994 auch dann Taggeld bezahlen, wenn der Unfall in der Arbeitslosigkeit passiert.
Die nachträglichen Reisepreiserhöhungen des Reiseveranstalters GULET vom Sommer 2004 verstoßen nach dem HG Wien gegen § 31c KSchG. Die Verwendung der Allgemeinen Reisebedingungen alleine berechtigen zu keiner Preiserhöhung.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wollte in einem Musterprozess klären, wann Rückforderungsansprüche für zuviel bezahlte Kfz-Prämien verjähren und klagte deshalb die Generali. Obwohl sich die Versicherung auf die Verjährung der Prämienrückforderung beruft, gab sie jetzt klein bei und zahlte.
Utl.: Versicherung behauptet bei Prämienrückforderungen "Verjährung", zahlt aber, wenn VKI klagt.
Utl.: VKI gewinnt Streit um Taggeld bei Arbeitslosigkeit
Leistungspflicht privater Unfallversicherungen auch bei Arbeitslosigkeit
Gemäß einem aktuellen Urteil des OGH haftet eine Bank für jene finanziellen Schäden, welche durch strafbare Handlungen Ihrer leitenden Angestellten verursacht wurden. Das Urteil ist auch im Hinblick auf die Sammelklagen von geschädigten Anlegern im "WEB-Skandal" gegen die Salzburger Sparkasse von grösstem Interesse.
Internationale Zivilluftfahrt Organisation -International Civil Aviation Organisation ICAO
Umsetzung des Montrealer Übereinkommens durch EU-Verordnung
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