VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Echo-Lautsprecher: Amazon EU S.à.r.l nicht Verwenderin der Alexa Nutzungsbedingungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon EU) wegen der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen und der Alexa Nutzungsbedingungen und zudem wegen unzulässiger Geschäftspraktiken geklagt. Nach Rechtsauffassung des VKI waren in beide Nutzungsbedingungen mehrere unzulässige Klauseln enthalten. Während die meisten vom VKI beanstandeten Klauseln der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen und die Geschäftspraktiken bereits in erster Instanz rechtskräftig untersagt wurden, befassten sich die Gerichte mit den Alexa Nutzungsbedingungen nicht inhaltlich. Der Grund: Amazon EU S.à.r.l. ist zwar Verkäufer der Echo-Geräte mit vorinstallierter „Alexa“-Software, aber nicht Verwender der Alexa Nutzungsbedingungen.

Das neue TKG aus verbraucherrechtlicher Sicht
Das neue TKG (Telekommunikationsgesetz) bringt einige Veränderungen für Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Überblick über wichtige Neuerungen.

Produkthaftung bei Scooter nach Bruch der Vordergabel
Im Sommer 2015 verletzte sich eine Konsumentin schwer, da während einer Fahrt mit ihrem Scooter die Vordergabel brach und sie daraufhin zu Sturz kam. Der VKI sah einen Produkthaftungsfall und klagte den Importeuer des Scooters. Das HG Wien bestätigt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ein Mitverschulden der Konsumentin liegt nicht vor.

Irreführung bei Vanilledrink
Auf der Verpackung eines Soyadrinks Vanille waren naturgetreu Vanilleblüten abgebildet und das Wort „pflanzlich“ war hervorgehoben. Im Zutatenverzeichnis stand ua „Aroma“. Tatsächlich waren in dem Getränk weder Vanillebestandteile noch natürliches Vanillearoma enthalten. Der Klage des VKI auf Irreführung wurde stattgegeben.

Irreführende Werbung von Hutchison mit „ab-Preis“
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hutchison Drei Austria GmbH (Hutchison). Im Verfahren ging es um eine Werbung mit einem „ab“-Preis für einen Internet-Tarif, ohne deutlichen Hinweis, dass jedenfalls noch weitere regelmäßig zu entrichtenden Kosten, nämlich die Servicepauschale, hinzukamen. Gab es im Haushalt des Kunden keinen Handyvertrag bei Hutchison verteuerte sich der Preis um zusätzliche 14,-- Euro. Auch dafür gab es keinen ausreichenden Hinweis. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte eine irreführende Geschäftspraktik. Das Urteil ist rechtskräftig.

VKI - easy green energy: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung
Betroffene Haushaltskund:innen erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 20.12.2021 möglich.

Recht auf Vertragsaufhebung wegen Gewährleistung bei Insektenschutzrollos
Der OGH bejahte das Wandlungsrecht des Verbrauchers, weil wegen eines Spalts Insekten durch die erworbenen Insektenschutzrollos durchdringen konnten und der Unternehmer Verbesserungshandlungen ablehnte.

OGH legt Frage zur vorzeitigen Rückzahlung bei Hypothekarkrediten EuGH vor
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Unicredit Bank Austria AG. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob bei vorzeitiger Kreditrückzahlung auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet werden müssen und ob dies auch für die Rechtslage vor dem 1.1.2021 gilt. Anfang des Jahres gab das OLG Wien dem VKI Recht und bestätigte, dass auch nach der alten Rechtslage bei vorzeitiger Kreditrückzahlung nicht nur die laufzeitabhängigen Kosten, sondern auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig von der Bank zurückzuerstatten sind. Dagegen erhob die Unicredit Revision an den OGH. Der OGH legt nun dazu dem EuGH eine Frage vor und unterbricht das Verfahren.

VKI-Erfolg zur vorzeitigen Kreditrückzahlung
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo-Bank Burgenland geklagt. Im Verfahren geht es darum, welche Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung von der Bank anteilig zurückzuerstatten sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun – wie auch bereits ein einem anderen VKI-Verfahren –, dass Kreditgeber auch die laufzeitunabhängigen Kosten aliquot an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzuzahlen haben.

VKI-Erfolg gegen Hygiene Austria
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) wegen der Bewerbung von FFP2-Masken als „Made in Austria“. Nach dem Urteil des Handelsgerichts Wien muss es die Hygiene Austria unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, ihre Masken wären in Österreich hergestellt worden, insbesondere durch deren Bewerbung als „Made in Austria“, wenn sie tatsächlich auch Masken in Verkehr bringt, die außerhalb Österreichs, etwa in China, angefertigt wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

VKI - Verbund: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung
Betroffene Kunden erhalten Geldersatz; Eine Anmeldung war bis 30.09.2021 möglich.

VKI - Energie Steiermark: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung
Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 18.07.2021 möglich.