Elektronische Rechnung nun Standard bei Telefon- und Internet
Am 1.12.2018 sind Änderungen im Telekommunikationsgesetz (BGBl. I Nr. 78/2018) in Kraft getreten, die Ihre Telefon-, Handy- oder Internetrechnung betreffen: Bei neuen Verträgen kann standardmäßig eine Rechnung in elektronischer Form vorgesehen werden. Wer als Neukunde eine Papierrechnung erhalten möchte, muss dies vom Betreiber verlangen.
