Neue Tarifbestimmungen für Rufnummern mit der Vorwahl 05 und 0720
Am 01.12.2017 treten die neuen Bestimmungen der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (kurz: KEM-V 2009) in Kraft, die vorschreiben, dass Sprach- und Nachrichtendienste im Bereich für private Netze (05) und standortunabhängige Rufnummern (0720) tariflich und abrechnungstechnisch gleich behandelt werden müssen wie Dienste zu geografischen oder mobilen Rufnummern.