Telekom-Werbung ohne deutlichen Hinweis auf eine Servicepauschale ist irreführend
Das Handelsgericht Wien hat - in einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMASK - die Firma Orange zur Unterlassung von irreführendender Werbung verurteilt. Das Unternehmen hatte in seinen Werbespot Tarife zu Aktionspreisen beworben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu den genannten Preisen noch eine jährliche sogenannte Servicepauschale anfiel. Diese Werbung hielt das Gericht für unzulässig.